Kachelmanns Ex-GeliebteGericht fragt nach Details
Die Verteidigung Jörg Kachelmanns setzt sich mit ihren Befangenheitsanträgen gegen die Richter nicht durch, der Prozess wird wie geplant fortgesetzt. Erstmals äußert sich die 37-jährige Geliebte des Moderators zur angeblichen Tatnacht. Die Frau wird wohl noch bis in die Mitte kommender Woche aussagen.
Im Prozess gegen Jörg Kachelmann wird die Vernehmung der ehemaligen Geliebten vermutlich noch die kommende Woche in Anspruch nehmen. Die Frau habe erstmals Details zum angeblichen Tatgeschehen geschildert, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Bislang scheint die Frau die stundenlange Aussage gut verkraftet zu haben. "Unter den gegebenen Umständen hält sie sich ganz gut", sagte Oltrogge. Die Öffentlichkeit ist bei der Vernehmung ausgeschlossen. Für kommende Woche sind zwei Verhandlungstage am Montag und Mittwoch angesetzt.
Die 37-Jährige beschuldigt Kachelmann, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Er bestreitet das. Zu Beginn des Verhandlungstages hatte das Gericht einen Befangenheitsantrag der Verteidigung abgewiesen.
Gericht fragt detailliert
"Das Gericht fragt sehr gut und sehr gründlich", sagte ein Prozessbeteiligter. Zunächst sei die ehemalige Geliebte ausführlich über ihre Lebensgeschichte befragt worden. "Bei einem solchen Vorwurf ist es normal, dass das Gericht versucht, sich ein umfassendes Bild der Zeugin zu machen", sagte einer der Anwälte. Erst
Zu Beginn hatte das Gericht einen weiteren Befangenheitsantrag von Kachelmanns Verteidigern abgelehnt. Es bestehe "keine hinreichende Veranlassung, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit" der Richter zu bezweifeln, hieß es zur Begründung. Bereits am Anfang des Prozesses hatte die Verteidigung einen Antrag auf Ablehnung zweier Richter wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt - gleichfalls ohne Erfolg.
Anlass des neuen Antrags, der sich gegen alle drei Berufsrichter der 5. Großen Strafkammer richtete, war die Entscheidung, das mutmaßliche Opfer nicht vor Beginn ihrer Aussage über ein Aussageverweigerungsrecht zu belehren. Demnach muss ein Zeuge nicht auf eine Frage antworten, wenn er sich dadurch selbst belasten würde. Da nach Auffassung der Verteidigung die Ex-Geliebte den Wettermoderator zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, könnte sie sich wegen falscher Verdächtigung strafbar gemacht haben.
Vergangene Woche lehnte das Gericht eine Belehrung zunächst ab. Am Montag korrigierte sich das Gericht und belehrte die Frau doch noch. Verteidiger Birkenstock argumentierte, die Richter hätten sich offenbar entschieden, der Frau zu glauben. Deshalb seien sie befangen.
Kachelmanns Verteidiger gelassen
Das Gericht wies die Argumentation zurück: Es sei "die Freiheit des Vorsitzenden, den Zeitpunkt einer Belehrung zu bestimmen". Eine Belehrung sei erst dann erforderlich, wenn ein Zeuge beginnt, über Dinge auszusagen, die ihn in die Gefahr der Strafverfolgung bringen. Die Entscheidung, mit der Belehrung zu warten, "stellt keinen Ermessensmissbrauch dar". Die Besorgnis einer Befangenheit sei deshalb nicht begründet.
Überdies diene das Aussageverweigerungsrecht dem Schutz des Zeugen. Der Angeklagte könne eine Belehrung deshalb nur anregen, habe aber keinen Anspruch darauf. Über den Antrag entschieden zwei Richter aus anderen Kammern des Landgerichts sowie ein Ergänzungsrichter, gegen den kein Befangenheitsantrag gestellt worden war.
Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. "Ich weiß aus langer Erfahrung, dass Richter ungern ihre Kollegen wegen Besorgnis der Befangenheit aus einem Verfahren entfernen", sagte Birkenstock. "Beim Revisionsgericht wird das oft kritischer und anders gesehen."