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Geld aus kriminellen Geschäften? Gericht ordnet Einziehung von Clan-Immobilien an

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Das Landgericht gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach Angaben der Sprecherin vollumfänglich statt.

Das Landgericht gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach Angaben der Sprecherin vollumfänglich statt.

(Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ein Mitglied eines bekannten Familienclans zunächst wegen Geldwäscheverdachts. Das Verfahren wird mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Doch die Immobilien des Mannes sollen eingezogen werden.

Das Landgericht in Berlin hat die Einziehung von fünf Immobilien und Immobilienbeteiligungen eines Mitglieds eines bekannten Familienclans angeordnet. Das teilte eine Sprecherin nach der Entscheidung mit.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mann und einen weiteren Miteigentümer der Immobilien zunächst wegen Geldwäscheverdachts ermittelt, das Verfahren wurde 2021 allerdings mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

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Anschließend beantragte die Staatsanwaltschaft aber ein sogenanntes selbstständiges Einziehungsverfahren, weil trotzdem der Verdacht im Raum stand, dass die fraglichen Immobilien durch Geld aus illegalen Geschäften gekauft worden waren. Die Möglichkeit sieht das Strafgesetzbuch ausdrücklich für Fälle vor, in denen ein Strafprozess nicht möglich ist. Ein Gericht muss dann über die Frage der Einziehung entscheiden.

Das Landgericht gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach Angaben der Sprecherin vollumfänglich statt. Die Einziehung der bereits während des ursprünglichen Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten beschlagnahmten Immobilien wurde angeordnet. Gleiches gilt für alle damit in Verbindung stehenden Werte wie Mieteinnahmen.

Quelle: ntv.de, jki/AFP

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