Panorama

Gleisschubser FrankfurtGericht spricht von Mord - Täter schuldunfähig

28.08.2020, 12:10 Uhr
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Die Tat im Juli vergangenen Jahres hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. (Foto: picture alliance/dpa)

Völlig unvorhersehbar könnte der Mann wieder andere Menschen angreifen. So urteilt der Gutachter im Fall der tödlichen Gleisattacke in Frankfurt. Das Gericht ordnet nun seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie an und geht in der Bewertung der Tat über die Forderungen der Ankläger hinaus.

Der Fall sorgte deutschlandweit für Entsetzen: Im Juli 2019 schubste ein Mann eine Mutter und ihr Kind vor einen ICE. Der Achtjährige überlebte die Attacke nicht, die Frau konnte sich in letzter Sekunde retten. Nun hat ein Frankfurter Gericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer Psychiatrie angeordnet. Laut dem Urteil des Landgerichts ist der heute 41-Jährige schuldunfähig.

Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord. Eine heute 79-Jährige, die der Mann ebenfalls gestoßen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Sowohl die Seniorin als auch die Familie des toten Jungen traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf.

Der Angreifer, ein anerkannter Flüchtling aus Eritrea, hatte jahrelang in der Schweiz gelebt und war erst wenige Tage zuvor nach Frankfurt gekommen. Nach der Attacke ergriff er die Flucht. Doch Passanten verfolgten ihn und er konnte außerhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Später wurde der dreifache Familienvater in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Im Gerichtsverfahren ging aus dem psychiatrischen Gutachten hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. "Er hat völlig fremde Menschen attackiert", erklärte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise "völlig unvorhersehbar". Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig. Zweifellos habe zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen, hieß es. Der Oberarzt in der Psychiatrie, in der sich der Beschuldigte aktuell aufhält, berichtete, der Mann habe sich in jenem Zeitraum verwirrt und computergesteuert gefühlt.

Mit Spannung war erwartet worden, ob die Richter die Tat für einen Totschlag oder Mord halten. Also ob das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist, wie es die Nebenklage sieht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall von Mutter und Sohn dagegen auf Totschlag und versuchten Totschlag plädiert.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

Mord und TotschlagProzesse