Dolly Buster wird nicht bestraft"Knöllchen-Horst" verliert gegen Ex-Pornostar

Horst-Werner N., selbst ernannter Sheriff gegen Falschparker, zieht im Prozess gegen Dolly Buster den Kürzeren. Das Wort "geil" aus dem Munde einer Pornodarstellerin sei keine Herabwürdigung. Zudem habe der Begriff längst einen Wandel erfahren.
Horst-Werner N. ist für Tausende Autofahrer im Südharz Feinbild und Ärgernis zugleich. Seit mehr als zehn Jahren geht der Frührentner aus dem sächsischen Osterode auf Falschparkerjagd. Sein ausgeprägter Hang zur Ordnungsliebe brachte ihm den Spitznamen "Knöllchen-Horst" und zweifelhaften Ruhm ein. Zehntausende Verkehrssünder zeigte er bereits bei den Behörden an und dokumentierte die Fälle in einem eigenen Register. "Spießer" und "Pedant" lauten da noch die netteren Beschimpfungen.
Im aktuellen Fall fühlte sich der Falschparker-Jäger beleidigt - und zwar vom früheren Erotik-Star Dolly Buster. Die angebliche Schmähung liegt schon vier Jahre zurück: In der Sendung "Die zehn verrücktesten Deutschen" hatte RTL "Knöllchen-Horst" auf die Schippe genommen. Als Promi kommentierte Dolly Buster den Einspieler über den Falschpark-Jäger und meinte: "Ich glaube, das macht ihn geil."
Das Gericht wies die Klage nun zurück. Das Wort "geil" aus dem Munde einer Pornodarstellerin sei keine Herabwürdigung, sondern ein zu der von ihr verkörperten Rolle passender Sprachgebrauch. Außerdem habe der Begriff aus gesellschaftlicher Sicht einen Wandel erfahren und sei nicht mehr nur negativ belegt.
In einem anderen Fall wegen Beleidigung durfte der selbst ernannte Sheriff den Gerichtssaal als Sieger verlassen. 2011 sprach ihm eine Zivilkammer des Landgerichts Göttingen in zweiter Instanz wegen Beleidigung in vier Fällen Schmerzensgeld zu. Der umtriebige Jäger von Ordnungssündern auf den Straßen des Harzes muss sich nicht wegen seiner Tausenden Anzeigen gegen Falschparker beleidigen lassen, entschied das Gericht damals.
"Knöllchen-Horst" gegen Hubschraubereinsatz
Der Rentner hat sich in den vergangenen Jahren in seiner Heimat nicht viele Freunde gemacht und immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Der sicherlich spektakulärste Fall: "Knöllchen-Horst" zeigte die Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen Parkens auf einem Gehweg an. Sein "Jagdrevier" weitete der mittlerweile bundesweit bekannte Rentner bereits auf Nachbarregionen aus. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nannte ihn einen Verleumder: Wer das Hobby habe, Falschparker aufzuschreiben, gehe einer "denunziatorischen Tätigkeit" nach.
Beleidigen dürfen ihn die von ihm Angezeigten dafür allerdings nicht, auch wenn sich Ertappte bespitzelt und angeschwärzt fühlten. Äußerungen, er sei "psychisch krank", muss der Mann einem Gericht zufolge nicht hinnehmen. Über seine Motive spekulierte die Osteroder Verkehrsbehörde einst: Vielleicht sind ihm die Ordnungshüter zu lasch, vielleicht ist es "krankhafter Ordnungssinn". Die Beamten jedenfalls bearbeiten längst nicht mehr alle Anzeigen.
Richtig unsympathisch wurde "Knöllchen-Horst den Osterodern aber erst, als er selbst vor Gericht zog, um ein Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens abzuwehren. Das Bußgeld betrug zehn Euro.