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Zigtausend Falschparker angezeigt Gericht bescheinigt "Knöllchen-Horst" Denunziantentum

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht fällt ein Urteil, das aufhorchen lässt: Wer es sich zum Hobby macht, Falschparker zu melden, ist ein Denunziant - seine Anzeigen müssen nicht bearbeitet werden. Im Prozess ging es um einen Mann aus Osterrode, der als "Knöllchen-Horst" bundesweite Berühmtheit erlangt hatte. Der Frühpensionär hat in den vergangenen Jahren mehr als 10.000 Falschparker angezeigt.
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