Panorama

Auftakt am 11. November Kölner Karneval startet unter 2G-Regelung

Gastronomen wollen auf Nummer sicher gehen: Kölner Jecken müssen geimpft sein.

Gastronomen wollen auf Nummer sicher gehen: Kölner Jecken müssen geimpft sein.

(Foto: imago images/Chai von der Laage)

Am 11. November startet die Karnevalssession und nach einem Jahr Pause wächst die Vorfreude auch bei Närrinnen und Narren in der Hochburg Köln. Für Ungeimpfte gibt es aber deutliche Einschränkungen in Kneipen und sogar auf öffentlichen Plätzen.

Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen und ausgelasteter Intensivstationen hat die Stadt Köln für den Karnevalsauftakt am Elften im Elften und das kommende Wochenende eine 2G-Regelung beschlossen. Der Krisenstab der Stadt einigte sich in einer Sondersitzung darauf, dass an Karnevalsveranstaltungen in Kneipen und Gastronomie sowie in bestimmten Bereichen der Stadt nur Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen. Demnach stimmte das Land Nordrhein-Westfalen den beschlossenen Regelungen zu.

"Viele Jecken fiebern dem 11.11. entgegen - dafür habe ich natürlich großes Verständnis", erklärte Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Ebenso habe sie für die Gastronomen Verständnis, die auf Nummer sicher gehen wollen und den Elften im Elften ein weiteres Mal ausfallen lassen. "Am Ende muss jeder und jede für sich selbst entscheiden, wie man den 11.11. begehen will", erklärte Reker. Seitens der Stadt, der Veranstalter und der Gastronomie würden "zahlreiche Maßnahmen" ergriffen, um einen möglichst sicheren Sessionsauftakt zu ermöglichen. Eine absolute Sicherheit könne es jedoch nicht geben, weswegen Reker erneut an die Bürgerinnen und Bürger appellierte, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Gemäß der neuen Verfügung können am Donnerstag und Freitag nur immunisierte Menschen die abgesperrten Bereiche in der Innenstadt betreten. Die 2G-Regelung für Karnevalsveranstaltungen ohne Sitzplatzpflicht im Freien sowie in Innenräumen gilt vom 11. November ab 8 Uhr bis zum 14. November um 8 Uhr.

Für Kinder unter sechs Jahren gilt die 2G-Regelung nicht. Kinder von sechs bis zwölf Jahren und drei Monaten sowie Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen unter Vorlage eines PCR-Tests oder eines maximal sechs Stunden alten Antigenschnelltests mitfeiern. Bei einer Missachtung der Regelungen etwa in der Gastronomie droht schlimmstenfalls die temporäre Schließung des Betriebs.

Quelle: ntv.de, mba/AFP

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