Handyvideos dokumentieren TatLange Haft für Samurai-Schwertmörder

Auf offener Straße tötet ein Mann seinen Mitbewohner mit einem Samurai Schwert, Zeugen filmen die Attacke mit. Doch die schrecklichen Bilder helfen dem Gericht bei der Feststellung des Motivs nicht weiter. Den Angeklagten verurteilen sie dennoch zu 14 Jahren Gefängnis, samt Unterbringung in der Psychiatrie.
Nach einer tödlichen Attacke mit einem Samurai Schwert auf offener Straße ist der Täter in Stuttgart zu 14 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der 31-Jährige hatte seinen ehemaligen Mitbewohner im Juli vergangenen Jahres mitten in einer Hochhaussiedlung und vor den Augen der Tochter des Opfers brutal getötet. Die Attacke bezeichnete der Richter als "schreckliche und zutiefst verachtenswerte Tat". Bei der Straftat habe der 31-Jährige mit "absolutem Vernichtungswillen" zugeschlagen.
Die Beweise waren unter anderem wegen Handyvideos von Anwohnern und eines Geständnisses des Mannes bei der Polizei eindeutig. Doch die große Frage nach dem "Warum" ist laut der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts nur teilweise beantwortet. Ein Gutachter hatte den Angeklagten wegen Wahnvorstellungen als vermindert schuldfähig eingestuft. Der Täter habe in den Gesprächen meistens kontrolliert gewirkt und abgewogen, was er erzählt habe, sagte der Sachverständige. Mal habe der Mann behauptet, ein Prophet zu sein, mal habe er selbst Zweifel daran geäußert.
Auch die Kammer kam letztlich zu dem Ergebnis, dass der Täter zum Zeitpunkt des Angriffs nur eingeschränkt Herr seiner Sinne gewesen ist. Die Spanne der Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung waren im Vorfeld der Urteilsverkündung groß: Während die Anklagevertreterin 13 Jahre Haft wegen Mordes und die Unterbringung in einer Psychiatrie forderte, sprach sich die Verteidigung für einen Freispruch und eine Therapie aus, weil der Angeklagte schuldunfähig gewesen sein soll, als er zuschlug. Die Nebenkläger plädierten dagegen auf die härteste mögliche Strafe: lebenslange Haft und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre der Mann nicht vorzeitig freigekommen.