Panorama

Angezeigt nach Karnevalsfeier Mann erhält Morddrohungen nach "Knutsch"-Äußerung zu einem Kind

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Sexuell anzügliche Äußerungen über Kinder dürften weder auf der Bühne noch grundsätzlich erlaubt sein, findet eine Rechtsanwältin.

Sexuell anzügliche Äußerungen über Kinder dürften weder auf der Bühne noch grundsätzlich erlaubt sein, findet eine Rechtsanwältin.

(Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Ein scheinbar witziger Spruch zu einem Grundschulkind bringt einem rheinischen Karnevalisten mächtig Ärger ein: Eine Expertin für sexuellen Missbrauch sieht darin eine übergriffige Bloßstellung, eine Anwältin erstattet Anzeige. Sein Verein hat sich von ihm getrennt.

In Sankt Augustin bei Bonn hat ein Karnevalist mit einer "Knutsch"-Äußerung gegenüber einem Mädchen im Grundschulalter Empörung hervorgerufen. Medienberichten zufolge hatte der Präsident der Prinzengarde bei einer Karnevalsveranstaltung am vergangenen Samstag zu dem Mädchen gesagt: "Endlich kann ich mal mit dir knutschen, ohne dass deine Mama schimpft."

Nach kritischen Berichten über den Vorfall teilte die Prinzengarde auf ihrer Website mit, dass sie sich mit sofortiger Wirkung von ihrem Präsidenten getrennt habe. In einer gemeinsamen Erklärung des Prinzenpaars und des Bürgermeisters der Stadt Sankt Augustin heißt es, die Aussagen des Präsidenten gingen "eindeutig zu weit".

Der Präsident selbst sagte, er bekomme mittlerweile Morddrohungen. "Dass ich das gesagt habe, war falsch - ganz klarer Fall", räumte er ein. "Aber was daraus gemacht wird, das entbehrt jeder Grundlage. Ich bin weder pädophil noch habe ich irgendwelche Neigungen in der Richtung." Das Ganze sei als harmloser Spaß gemeint gewesen. Er habe zwar "knutschen" gesagt, aber er habe das im Sinne von "bützen" gemeint. Darunter verstehe man im rheinischen Karneval einen unschuldigen Wangenkuss. Auch den habe es aber gar nicht gegeben, er habe das Kind nicht geküsst.

Ursula Enders von der Kontaktstelle "Zartbitter" gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen sagte dagegen, es gebe auch verbale sexuelle Belästigung. Der Mann habe eine Sexualisierung des Kindes vorgenommen und es öffentlich bloßgestellt. Dass er darauf hingewiesen habe, mit der Familie des Mädchens befreundet zu sein, mache die Sache noch gravierender, weil er damit vorgebe, dass Erwachsene aus dem direkten sozialen Umfeld eines Kindes sexuell übergriffig sein dürften.

Die Rechtsanwältin Alexandra Sofia Wrobel hat aufgrund der im "Kölner Stadt-Anzeiger" veröffentlichten Berichte über den Vorfall Strafanzeige gegen den Mann wegen sexuell motivierter Beleidigung gestellt. Sie sei der Meinung, dass der Fall von der Staatsanwaltschaft überprüft werden müsse, sagte sie. Der Mann solle auch nicht nur gesagt haben, dass er das Mädchen küssen könne, sondern dass seine Mutter früher schon "einen Zungenschlag" gehabt habe. "Das finde ich gegenüber einem Grundschulkind unmöglich", sagte Wrobel. Sexuell anzügliche Äußerungen über Kinder dürften weder auf der Bühne noch grundsätzlich erlaubt sein.

Quelle: ntv.de, tsi/dpa

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