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Heimtückisch gehandelt Mordanklage gegen Attentäter von Solingen erhoben

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Der damals 26-Jährige soll im August 2024 über einen Messengerdienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied aufgenommen haben.

Der damals 26-Jährige soll im August 2024 über einen Messengerdienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied aufgenommen haben.

(Foto: Thomas Banneyer/dpa)

Vergangenen Sommer tötet ein 26-Jähriger bei einem Stadtfest in Solingen drei Menschen. Später wird bekannt: Der Mann soll IS-Mitglied gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen den Attentäter erhoben.

Sechs Monate nach dem Anschlag auf das Stadtfest in Solingen mit drei Toten hat die Bundesanwaltschaft gegen den Attentäter Anklage wegen dreifachen Mordes erhoben. Issa Al H. sei Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), der Anschlag habe vermeintlich Ungläubigen gegolten, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der syrische Tatverdächtige habe diese als Repräsentanten der westlichen Gesellschaftsform gesehen, die er ablehnte. Außerdem habe er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollen.

Der damals 26-Jährige soll im August 2024 über einen Messengerdienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied aufgenommen haben. Dieser Unbekannte habe ihn in seinem Vorhaben bestärkt und zugesichert, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde. In Videos habe Al H. einen Treueschwur an den IS verlesen und seine Tat angekündigt.

Am 23. August habe er sie an das unbekannte IS-Mitglied geschickt. Wenige Minuten später sei er auf das Stadtfest gegangen und habe damit begonnen, mit einem Messer auf Menschen einzustechen - laut Bundesanwaltschaft meist hinterrücks und gezielt auf Hals oder Oberkörper. Drei Menschen starben, zehn weitere wurden teils schwer verletzt. Am Folgetag verkündete der IS, dass der Anschlag durch eines seiner Mitglieder begangen worden sei, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.

Al H. sitzt seit dem 25. August in Untersuchungshaft. Vorgeworfen wird ihm nun dreifacher Mord und zehnfacher versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen. Er soll heimtückisch gehandelt haben. Außerdem ist er wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung angeklagt sowie wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Der Anschlag auf dem Stadtfest sorgte bundesweit für Entsetzen und für politische Diskussionen. Al H. hätte eigentlich schon 2023 nach Bulgarien überstellt werden sollen, wo er zuerst europäischen Boden betreten hatte. Er wurde aber in seiner Unterkunft nicht angetroffen und nicht nach Bulgarien gebracht. Ein Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag soll aufklären, wie das passieren konnte.

Quelle: ntv.de, jki/AFP

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