Richter sagt gegen Hells-Angel ausRocker soll 20-Jährige vergewaltigt haben

Ein Rocker-Boss soll eine junge Frau auf besonders erniedrigende Weise vergewaltigt haben. Zu Prozessbeginn schweigt der frühere Vize-Chef der verbotenen Kieler Hells Angels. Aber ein Vorsitzender Richter sagt als Zeuge aus.
Der frühere Vize-Chef der verbotenen Kieler Hells Angels steht erneut wegen Vergewaltigung einer mutmaßlichen Zwangsprostituierten vor Gericht - über zweieinhalb Jahre, nachdem zwei erste Prozesse geplatzt sind. Die Anklage wirft dem 57-Jährigen vor, zwischen September 2010 und März 2011 eine damals 20-Jährige Zwangsprostituierte dreimal auf besonders erniedrigende Weise vergewaltigt zu haben. Zum Prozessauftakt im Kieler Landgericht schwieg der mehrfach vorbestrafte Rocker.
Die junge Frau ist Nebenklägerin, Hauptbelastungszeugin und im Zeugenschutzprogramm. Sie erlitt ein schweres seelisches Trauma, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte verging sich demnach "in besonders erniedrigender Weise" an der sich heftig wehrenden Frau. Auf ihr Weinen soll er entgegnet haben: "Stell Dich nicht so an!" Die angeklagten Taten kamen nur per Zufall in einem anderen Rocker-Verfahren ans Licht. Denn das mutmaßliche Opfer hatte keine Anzeige erstattet. Sie berichtete erstmals und nur widerstrebend darüber im Prozess gegen den Ex-Boss der Legion 81, einer aufgelösten Unterstützertruppe der Hells Angels.
Erst beeindruckt, dann zur Prostitution gezwungen
Der zu mehrjähriger Haft verurteilte Rocker soll die Vergewaltigungen gebilligt haben. Auch er ist im Zeugenschutzprogramm und löste mit seinen Aussagen die bisher größte Rocker-Razzia in Schleswig-Holstein aus. Der Vorsitzende Richter in jenem Verfahren sagte nun als Zeuge, die junge Frau habe bei ihrer Aussage glaubwürdig gewirkt. Aus dem Osten kommend, habe sie demnach in Kiel während ihrer Ausbildung zur Restaurantkauffrau Kontakt mit den Rockern bekommen, die ihr zunächst imponierten. Bald sah sie sich aber zur Prostitution gezwungen, schilderte der Richter.
Den Prostituierten sei Sex mit Rockern untersagt - mit einer Ausnahme, dem Angeklagten. "Das ist einer von den Großen, da könne man nichts machen", sei ihr gesagt worden. Der Verteidiger des Angeklagten äußerte in einer kurzen Erklärung die Sorge, dass das Verfahren zu einer "Abrechnung mit den Hells Angels und deren aufgelöster Unterstützungstruppe Legion 81" geraten könne. Diese Bedenken wies das Gericht zurück.
Der erste Prozess war wegen eines Befangenheitsantrags gegen einen Schöffen gescheitert. Der zweite Prozess platzte im November 2014 wegen einer Risikoschwangerschaft der Zeugin. Ihre Aussage wird am zweiten Verhandlungstag erwartet. Die Verteidigung beantragte dafür den Ausschluss der Öffentlichkeit. Um ein Zusammentreffen mit dem Angeklagten im Gerichtssaal zu vermeiden, soll sie voraussichtlich per Video vernommen werden.