Besseres Leben in Sicht Uli Hoeneß genießt ersten Freigang
20.09.2014, 18:15 Uhr
Uli Hoeneß verbrachte ein paar Stunden mit seiner Familie. Hier zu sehen mit seiner Frau Susanne nach der Urteilsverkündung Mitte März.
(Foto: dpa)
Gut drei Monate Haft hat Uli Hoeneß hinter sich: Jetzt darf er erstmals das Gefängnis in Landsberg am Lech verlassen. Pünktlich zum Beginn des Oktoberfestes verbringt er einige Stunden in Freiheit.
Uli Hoeneß hat seinen ersten Ausgang von der Haft absolviert. Der 62-Jährige konnte in Begleitung seiner Familie tagsüber das Gefängnis in Landsberg am Lech verlassen, wie sein Anwalt Tobias Pretsch mitteilte. Um nach Hause in Bad Wiessee zu fahren, habe die Zeit nicht gereicht. Am Nachmittag sei Hoeneß wieder in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt.
Hoeneß durfte das Gefängnis ohne Wachpersonal verlassen. Nach etwas mehr als drei Monaten geschlossenem Vollzug ist der Ausgang Teil der Hafterleichterungen, die dem Ex-Präsidenten des FC Bayern München n ach dem Strafvollzugsgesetz zustehen. "Es war ein relativ normaler Zeitpunkt für den ersten Ausgang", erläuterte Pretsch. Weitere Schritte würden folgen.
Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Fußball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Am 2. Juni trat er die Haft an. Die höchsten Stufen der Hafterleichterungen sind Freigang und Urlaub. Als Freigänger könnte Hoeneß tagsüber außerhalb des Gefängnisses arbeiten und müsste nur noch zum Schlafen in die JVA. Mit dem Fall vertraute Juristen gehen davon aus, dass der 62-Jährige schon bald Freigänger werden dürfte. Doch auch dann bleibt Hoeneß zunächst Häftling, er muss nur nicht mehr den ganzen Tag im Gefängnis bleiben.
Keine Sonderbehandlung für Hoeneß
Die Hafterleichterungen sind im Strafvollzugsgesetz des Freistaats Bayern geregelt. In Artikel 13 steht: "Als Lockerung des Vollzugs kann insbesondere angeordnet werden, dass Gefangene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht Vollzugsbediensteter (Freigang) nachgehen dürfen."
Freigang wird aber nur Ersttätern ermöglicht, wenn die Persönlichkeit des Häftlings sowie seine Entwicklung während des Strafvollzugs die frühere Entlassung rechtfertigen, so die gängige Praxis. Auch darf vom Freigänger keine Gefahr für andere Menschen ausgehen und keine Fluchtgefahr bestehen. Die Entscheidung trifft die Strafvollstreckungskammer beim zuständigen Landgericht. Unabhängig davon erstellt das Gefängnis kurz nach Haftantritt für jeden Gefangenen einen Vollzugsplan, der spätere Hafterleichterungen bereits einschließt.
Über den Zeitpunkt der Hafterleichterungen sagt das Gesetz zwar nichts aus. Üblich sind in Bayern aber 18 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung. Da Hoeneß bereits jetzt Ausgang gewährt wurde, geht die Justiz also davon aus, dass der 62-Jährige nur die Hälfte seiner Strafe von dreieinhalb Jahren verbüßen muss. In Freiheit wäre er dann Anfang 2016.
Quelle: ntv.de, dsi/dpa