"Rohtenburg"Verbot für Kannibalen-Film
Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in Deutschland gezeigt werden. Dies entschied das Frankfurter Oberlandesgericht unter Verweis auf das Persönlichkeitsrecht des "Kannibalen von Rotenburg".
Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nach einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) nicht in Deutschland gezeigt werden. Der Psychothriller verletze das Persönlichkeitsrecht des als "Kannibalen von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes, sagte der Vorsitzende des 14. OLG-Zivilsenats, Bodo Nordmeier, in Kassel.
Das Gericht gab damit der von Meiwes beantragten einstweiligen Verfügung gegen den von Regisseur Martin Weisz gedrehten Film statt. Das Persönlichkeitsrecht wiege schwerer als die Kunstfreiheit, auf die sich die kalifornische Produktionsfirma Atlantic Streamline berufen hatte.
Kinostart für 9. März geplant
Meiwes hatte 2001 einen Bekannten mit dessen Einverständnis im nordhessischen Rotenburg getötet, zerlegt und weitgehend aufgegessen. Nach Überzeugung des Gerichts beruht der Psychothriller auf der Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale von Meiwes. Der Film mit dem Hollywood-Schauspieler Thomas Kretschmann in der Hauptrolle sollte am 9. März in den Kinos anlaufen.
Meiwes war im Januar 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Kasseler Landgericht wertete den bundesweit einmaligen Fall nicht als Mord. Täter wie Opfer seien beide psychisch gestört und hätten bewusst eine für das Opfer tödliche Vereinbarung getroffen und erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hat mit einer Revision beim Bundesgerichtshof erreicht, dass der Prozess derzeit vor dem Landgericht in Frankfurt neu aufgerollt wird.
88 Übereinstimmungen
"Rohtenburg" orientiere sich detailgenau und unverhüllt an dem Leben und der Bluttat des "Kannibalen von Rotenburg", erklärte Nordmeier. Meiwes selbst hatte 88 Filmstellen mit Übereinstimmungen aufgelistet. "Dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist rechtswidrig."
Der vom Verleih als "Real-Horrorfilm" beworbene Streifen diene allein der Unterhaltung, so Nordmeier. Damit könne sich die Produktionsfirma auch nicht auf das grundgesetzlich garantierte Recht der "Freiheit der Berichterstattung durch Film" zurückziehen. "Das Persönlichkeitsrecht eines unfreiwillig zum Thema eines Horrorfilms gemachten Menschen kann dadurch nicht überlagert werden."
Auch Rammstein im Visier
Das Oberlandesgericht untersagte jegliche Form der Verbreitung und Vorführung von "Rohtenburg". Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Die Entscheidung ist mit den Mitteln des Zivilprozesses nicht mehr anfechtbar. Möglich wäre jetzt nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Meiwes' Anwalt Harald Ermel zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und kündigte an, auch gegen das Lied "Mein Teil " der Rockgruppe Rammstein und den angekündigten Film "Dein Herz in meinem Hirn" von Rosa von Praunheim vorgehen zu wollen. Auch in diesen beiden Fällen werde die Geschichte seines Mandanten unrechtmäßig benutzt.
Verleih kündigt Rechtsmittel an
Der Senator Filmverleih reagierte indes bestürzt auf das Urteil. Senator-Vorstandschef Christopher Borgmann sagte, es sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein solle. Das Kasseler Urteil stehe in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Atlantic Streamline werde sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung ausschöpfen.
Der Verleih beschrieb "Rohtenburg" als "einen an Intensität kaum zu überbietenden Real-Horrorfilm, der im wahrsten Sinne des Wortes unter die Haut geht". Der Film handelt von einer amerikanischen Kriminalpsychologie-Studentin, die ihre Abschlussarbeit über einen homosexuellen Kannibalen schreibt und schließlich eine Obsession für den Fall entwickelt.
Gerichtliche Verbote von Filmen sind in Deutschland äußerst selten. Im Januar 2004 ließ das Amtsgericht Karlsruhe den über 40 Jahre alten Horror-Film "Blood Feast" beschlagnahmen. Fast zehn Jahre zuvor, im Oktober 1994, verbot das Landgericht Berlin die öffentliche Aufführung des Streifens "Beruf Neonazi" von Winfried Bonengel. 1976 wurden in vielen deutschen Kinos die Filmrollen von Pier Paolo Pasolinis de-Sade-Bearbeitung mit dem deutschen Titel "Die 120 Tage von Sodom" auf Weisung der Staatsanwaltschaft wegen Gewaltpornografie beschlagnahmt. Später wurde der Film freigegeben, da die Vorwürfe unwirksam waren. Der nationalsozialistische Propagandafilm "Der Ewige Jude" von 1940 ist in Deutschland in der Originalfassung verboten.