Politik

Rechtswidrige MillionenzahlungAfD kassiert Schlappe im Verfahren um Millionenspende

07.05.2026, 16:45 Uhr
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Die Bundestagsverwaltung forderte die Zahlung der Millionenspende von der AfD. (Foto: picture alliance / Joko)

Mehr als zwei Millionen Euro will die AfD für den vergangenen Bundestagswahlkampf von einem Österreicher erhalten haben. Die Parlamentsverwaltung hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit und fordert das Geld ein. Die Partei scheitert nun vor Gericht mit ihrem Widerspruch.

In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Spende im Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Die zuständige Kammer wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung ab. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung. Zum Zeitpunkt, an dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer Urteilsbegründung. 

Konkret ging es in dem Verfahren um Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als "bürgerliche Alternative" zu anderen Parteien empfohlen wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler. Die Plakate waren nicht im parteitypischen Blau gehalten, sondern gelb. Auch das Parteikürzel war leicht verändert.

Die Bundestagsverwaltung hielt die Spende für unzulässig. Der Bundestag war laut Gericht davon ausgegangen, dass die Spende in Form einer Plakatwerbungskampagne aus einer "Strohmannkonstellation" und nicht von dem von der AfD angegebenen angeblichen Spender, dem früheren österreichischen FPÖ-Politiker Dingler, stammte.

Laut Gericht gibt es auch Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung steht. Der habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als "Schenkung" an Dingler überwiesen. 

Per Bescheid hatte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die AfD deshalb verpflichtet, die von der Partei gemeldete Spendensumme von rund 2,3 Millionen Euro an den Bundestag weiterzuleiten. Die AfD kam dem nach und überwies das Geld, bemühte sich seitdem aber auf juristischem Wege um eine Rückzahlung. Die Partei geht von einer zulässigen Spende aus, die tatsächlich von Dingler stammt und nicht von einem Dritten.

Parteispenden, die im Einzelfall höher als 35.000 Euro sind, müssen dem Bundestag gemeldet werden. Das Parlament veröffentlicht diese dann.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa

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