Toter Georgier in Berlin Anklage geht von russischem Auftragsmord aus
18.06.2020, 11:52 Uhr
Augenzeugen hatten gesehen, wie der Tatverdächtige eine Perücke in die Spree warf.
(Foto: dpa)
Der Mord an einem Georgier in einem Berliner Park wirft im August 2019 Rätsel auf. Die Bundesanwaltschaft ist sich mittlerweile sicher: Staatliche Stellen in Russland haben den Mord in Auftrag gegeben.
Nach dem Mord an einem Georgier im August vergangenen Jahres in Berlin hat die Bundesanwaltschaft vor dem Berliner Kammergericht Anklage gegen einen Russen erhoben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei der Tat um einen staatlichen Tötungsauftrag der russischen Regierung handelte.
"Hintergrund des Tötungsauftrags war die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat, zu den Regierungen seiner Autonomen Teilrepubliken Tschetschenien und Inguschetien sowie zu der pro-russischen Regierung Georgiens", teilte die Bundesanwaltschaft mit. Das Opfer, ein 40 Jahre alter Tschetschene mit georgischer Staatsangehörigkeit, war am 23. August 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin von einem Fahrrad aus mit Schüssen in Kopf und Rücken niedergestreckt worden.
Der tatverdächtige Russe war noch am Tag des Attentats gefasst worden. Zeugen hatten beobachtet, wie er eine Perücke sowie ein Fahrrad und eine Waffe in der Spree versenkte. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember 2019 die Ermittlungen an sich gezogen. Im Februar hatte die Anklagebehörde einen eigenen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erwirkt. Nach Angaben der Behörde hielt sich der Russe seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland auf.
Bundesregierung nimmt Anschuldigungen "sehr ernst"
Die Bundesregierung erklärte nach Bekanntgabe der Mordanklage, sich "weitere Schritte" vorzubehalten. Ein Regierungssprecher teilte außerdem mit, die Bundesregierung nehme die Anschuldigungen "sehr ernst". Bereits im Dezember 2019 hatte die Bundesregierung wenige Monate nach dem Mord an dem Georgier im Berliner Kleinen Tiergarten zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Moskau hatte mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten darauf reagiert.
In einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Linken hatte es Anfang Juni geheißen, dass zwei Rechtshilfeersuchen der Berliner Staatsanwaltschaft vom Dezember 2019 "von der Russischen Föderation bislang inhaltlich nicht beantwortet" worden seien. Medienberichten zufolge soll der mutmaßliche Attentäter enge Kontakte zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gehabt haben.
Nach der Anklage drohte Bundesaußenminister Heiko Maas Russland mit weiteren Strafmaßnahmen wegen des Falls. "Die Bundesregierung behält sich weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vor", sagte Maas in Wien.
Quelle: ntv.de, mba/dpa/AFP