Politik

431 Urnenbezirke in Berlin Ausschuss empfiehlt Teilwiederholung der Bundestagswahl

Vor manchen Wahllokalen drängten sich Menschen bis lange nach 18 Uhr - da hätten eigentlich keine Stimmen mehr abgegeben werden sollen.

Vor manchen Wahllokalen drängten sich Menschen bis lange nach 18 Uhr - da hätten eigentlich keine Stimmen mehr abgegeben werden sollen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Wahlen des Bundestages und des Abgeordnetenhauses in Berlin im vergangenen September waren von zahlreiche Pannen überschattet. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags empfiehlt nun, vielerorts erneut abstimmen zu lassen. Die endgültige Entscheidung trifft aber der Bundestag.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat sich für eine Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin ausgesprochen. Auf Antrag der drei Ampel-Fraktionen beschloss das Gremium "die teilweise Wiederholungswahl in Berlin", wie der Obmann der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss, Johannes Fechner, mitteilte. Der Beschluss sieht einen neuerlichen Urnengang in 431 von rund 2300 Abstimmungsbezirken vor, und zwar mit Erst- und Zweitstimmen. Dazu müsste die Wahl vom September 2021 in den betroffenen Wahlbezirken für ungültig erklärt werden.

"Die Wahlpannen dürfen nicht unter den Tisch gekehrt werden, sondern müssen Konsequenzen haben" begründete Fechner die Entscheidung. Die Wahl würde jedoch nur in den fehlerbehafteten Wahlbezirken wiederholt, "weil grundsätzlich für die Stimmen der Wählerinnen und Wähler der Vertrauensschutz gilt und jede Stimme zählt", erklärte er.

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Über die Beschlussempfehlung muss nun das Bundestagsplenum entscheiden, was für Freitag geplant ist. Bei den Wahlen des Bundestages und des Abgeordnetenhauses in Berlin am 26. September vergangenen Jahres hatte es zahlreiche Pannen gegeben. Es fehlten Stimmzettel, vor den Wahllokalen bildeten sich lange Warteschlangen. Manche Wahllokale schlossen zwischendurch oder blieben viel länger geöffnet als 18 Uhr. Entsprechend hagelte es Einsprüche gegen das Ergebnis.

Wann die Teilwiederholung der Bundestagswahl stattfindet, ist noch offen. Denn gegen den erwarteten Bundestagsbeschluss kann noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Deshalb könnte sich eine Wiederholung bis 2024 hinziehen. Über die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen entscheidet am 16. November der Berliner Verfassungsgerichtshof.

Quelle: ntv.de, mpe/AFP

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