"Kein strafbarer Inhalt" Berliner Polizei räumt Fehler bei Merz-Weidel-Plakat ein
24.02.2025, 15:07 Uhr Artikel anhören
Um dieses Bild ging es.
(Foto: IMAGO/Frank Turetzek)
Das Zentrum für Politische Schönheit erregt kurz vor der Bundestagswahl mit einem großen Plakat Aufmerksamkeit, das Friedrich Merz und Alice Weidel zeigt, als würden sie sich gleich küssen. Die Berliner Polizei lässt das Banner vorübergehend abhängen - und räumt jetzt ein, dass das falsch war.
Vor der Bundestagswahl hat die Polizei ein großes Plakat an einem Berliner Theater abhängen lassen, auf dem CDU-Chef Friedrich Merz und AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel in inniger Umarmung zu sehen waren - inzwischen bewertet sie dieses Vorgehen als Fehler. Sie bedaure, dass es zu einem Eingriff in die Kunstfreiheit gekommen sei, sagte Polizeipräsidentin Barbara Slowik im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.
Das etwa 10 Meter lange Plakat war am 19. Februar an der Fassade des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin-Mitte zu sehen. Das von Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Bild zeigte Merz und Weidel in einer Pose, als würden sie sich im nächsten Moment küssen. "Die Grenze ist nicht mehr sicher", stand dazu geschrieben, verbunden mit einem Wahlaufruf zur Bundestagswahl am vergangenen Sonntag. Es handelte sich um eine Aktion der Gruppe Zentrum für Politische Schönheit mit Blick auf die gemeinsame Abstimmung von Union und AfD im Bundestag, die für Protest sorgte. Die Gruppe hatte das Abhängen scharf kritisiert.
Die Polizei habe geprüft, ob diese den Straftatbestand Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens erfülle, erklärte die Polizeipräsidentin. "In diesem Fall war die Prognoseentscheidung, die getroffen werden musste, nicht zutreffend", erklärte die Polizeipräsidentin. Dies habe die Prüfung durch die Fachabteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft ergeben. Die Aktion sei von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Das Plakat wurde daraufhin nach rund einer Dreiviertelstunde wieder an dem Theater aufgehängt. "Die Prüfung ergab, dass kein strafbarer Inhalt vorlag. Vielmehr war der Inhalt von Artikel 5 Grundgesetz gedeckt", sagte Slowik mit Verweis auf die darin garantierte Meinungsfreiheit.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger sagte, sie sei dankbar, dass die Polizei ihr Handeln korrigiert habe. "Ich bin überzeugt, dass die Kräfte der Polizei Berlin zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt haben, ungerechtfertigt in die Kunstfreiheit einzugreifen", erklärte die SPD-Politikerin.
Quelle: ntv.de, tsi/dpa