"Arbeit muss sich lohnen" Heil will Mindestlohn deutlich erhöhen
11.04.2023, 09:25 Uhr (aktualisiert) Artikel anhörenIn den Jahren nach seiner Einführung wird der Mindestlohn mehrfach erhöht. Wer sich ein schönes Leben machen will, für den reicht er dennoch bei Weitem nicht aus - erst recht nicht in Zeiten der Inflation. Im nächsten Jahr steht wohl eine weitere Anhebung bevor.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigt für 2024 eine deutliche Mindestlohnerhöhung an. "Arbeit muss sich lohnen", sagte Heil der "Bild am Sonntag" laut einem Vorabbericht. "Deshalb wird es zum nächsten Januar eine weitere Mindestlohnerhöhung geben. Ich rechne mit einer deutlichen Steigerung." Die Mindestlohnkommission werde ihm im Sommer einen Vorschlag machen. Heil begründete eine spürbare Erhöhung des Mindestlohns mit der hohen Inflation und ordentlichen Tariferhöhungen, die sich bei der Festlegung des Mindestlohns niederschlagen würden.
In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten. Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Über mehrere Stufen stieg er zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro.
Heil kündigte außerdem an, bis Juni einen Entwurf für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreuegesetz vorzulegen. Wenn der Bund Bauarbeiten in Auftrag gebe, Reinigungstätigkeiten vergeben würden oder eine Veranstaltung organisiert werde, dann dürften die Aufträge nur an Firmen vergeben werden, die den Tarifvertrag einhalten.
"Die Auftragnehmer des Bundes müssen ihren Mitarbeitern alle Regelungen des Branchentarifvertrags gewähren - von Lohnhöhe über Zulagen und Urlaub bis Weihnachtsgeld", sagte Heil. "Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer profitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen." Ziel sei es, dass das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft trete.
(Dieser Artikel wurde am Sonntag, 09. April 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, rog/rts