Lehren aus dem Prokon-Debakel Bundesregierung schützt Kleinanleger
23.04.2015, 21:55 Uhr
Noch immer gilt: Wo hohe Renditen locken, ist das Ausfallrisiko groß.
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Kleinanleger sollen künftig besser vor riskanten Geldanlagen geschützt werden. Das Crowdfunding über Internet-Plattformen soll aber attraktiv bleiben. Nach Kritik aus der Gründerszene beschloss der Bundestag nun ein nachgebessertes Gesetzespaket.
Kleinanleger sollen als Lehre aus dem Milliardenskandal um den Windpark-Finanzierer Prokon besser vor hochriskanten Geldanlagen geschützt werden. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetzespaket von Finanzminister Wolfgang Schäuble und Justizminister Heiko Maas. Bevor die neuen Regeln greifen, hat im Juni der Bundesrat das letzte Wort. Bis Ende 2016 soll die Wirkung der Vorschriften überprüft werden.
Die Finanzaufsicht Bafin bekommt damit mehr Rechte, um schwarzen Schafen in der Branche rascher auf die Spur zu kommen, die mit sehr hohen Renditen Verbraucher anlocken, aber kaum Sicherheiten bieten. Anbieter müssen nun Warnhinweise veröffentlichen, dazu kommt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die Bürger. Die Behörden können Werbung für besonders riskante Angebote auch beschränken oder komplett verbieten.
Informationspflichten gelockert
Nach Kritik aus der Gründerszene und den Ländern hatte die Koalition noch Ausnahmen für Geldanlagen über Internet-Plattformen (Crowdfunding) zugelassen. So wurden unter anderem ursprünglich geplante strenge Informationspflichten gelockert. Die Schwelle wurde auf eine Gesamtinvestitionssumme von 2,5 Millionen Euro angehoben, ursprünglich lag sie noch bei einer Million Euro. Eine Obergrenze von 10.000 Euro für große Investoren bei der Schwarmfinanzierung wurde aufgehoben.
Die Nachbesserungen begrüßte der Branchenverband Bitkom, befürchtet aber an anderen Stellen mehr Bürokratie. Kleinanleger dürfen höchstens 10.000 Euro nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensangaben in ein Projekt stecken. "Diese Regelung führt zu unnötiger Bürokratie und schützt keinen Anleger", sagte Bitkom-Vize Ulrich Dietz. Damit würden Neugründungen in Deutschland schlechter gestellt als im EU-Ausland.
Bei allen Geldanlagen gilt: Wo hohe Renditen locken, ist das Ausfallrisiko groß. Prokon hatte im vergangenen Jahr Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen hat rund 75.000 Gläubiger. Sie hatten rund 1,4 Milliarden Euro über Genussrechte in der heute überschuldeten Firma angelegt. Sie dürften einen Großteil ihres Kapitals verlieren.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa