Politik

Ehrenamtliche werden gestärktBundestag beschließt Entlastungen für Pendler und Gastronomie

04.12.2025, 10:24 Uhr
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Die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer gilt künftig bereits ab dem ersten Kilometer. (Foto: picture alliance / SvenSimon)

Der Bundestag hat Steuerentlastungen für die Gastronomie und Berufspendler sowie höhere Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden beschlossen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Das Paket muss allerdings am 19. Dezember noch die Zustimmung des Bundesrates finden. Diese Hürde erweist sich als schwierig. Die Länder fordern eine Entschädigung für die Steuermindereinnahmen. Der Bund lehnt eine Kompensation für die Länder ab. Bis zur Sitzung der Länderkammer soll eine Einigung gefunden werden. Die wichtigsten Steueränderungen im Überblick:

Gastronomie:

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und für Verpflegungsdienstleistungen wird dauerhaft auf sieben Prozent verringert. Getränke sind davon ausgenommen. Die während der Corona-Pandemie eingeführte und mehrfach verlängerte Regelung wäre sonst Ende 2025 ausgelaufen.

Pendler:

Die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer gilt künftig bereits ab dem ersten Kilometer und nicht wie bisher erst ab dem 21. Kilometer. Zudem wird die sogenannte Mobilitätsprämie unbefristet verlängert. Davon profitieren Geringverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die daher die Entfernungspauschale nicht steuermindernd geltend machen können.

Gewerkschaftsbeiträge:

Beiträge an Gewerkschaften können künftig neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1230 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden. Damit wirken sie sich bei jedem Gewerkschaftsmitglied steuerlich aus, auch wenn die sonstigen Werbungskosten den Pauschbetrag nicht übersteigen. Bisher gingen diese Beiträge bei vielen Steuerpflichtigen in der Pauschale unter. Das Finanzministerium rechnet dadurch mit Steuermindereinnahmen von 160 Millionen Euro pro Jahr.

Parteispenden:

Die Höchstbeträge für den steuerlichen Abzug von Spenden an politische Parteien werden verdoppelt. Für Einzelpersonen steigt der abzugsfähige Betrag von 1650 auf 3300 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare von 3300 auf 6600 Euro. Als Begründung wird im Gesetzentwurf eine Anpassung an die Inflation angeführt. Die letzte Anhebung fand demnach im Jahr 2007 statt.

Ehrenamt:

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements werden die steuerfreien Pauschalen angehoben. Der Übungsleiterfreibetrag, den beispielsweise Trainer in Sportvereinen erhalten, steigt von 3000 auf 3300 Euro. Die Ehrenamtspauschale, die für viele andere Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich gilt, wird von 840 auf 960 Euro erhöht. Damit sollen die Inflationsentwicklung ausgeglichen und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden.

Kosten der Änderungen:

Das gesamte Paket führt laut Finanztableau der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses für das Jahr 2026 zu Steuermindereinnahmen von rund 4,97 Milliarden Euro. Dieser Betrag soll bis 2030 auf etwa 6,27 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen. Dabei wird die volle Jahreswirkung zur dauerhaften jährlichen Entlastung zugrunde gelegt.

Den größten Anteil daran hat die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie mit rund 3,6 Milliarden Euro jährlich. Davon entfallen etwa 1,9 Milliarden Euro auf den Bund, 1,6 Milliarden Euro auf die Länder und 72 Millionen Euro auf die Kommunen. Durch die Anhebung der Pendlerpauschale werden Mindereinnahmen von rund 1,14 Milliarden Euro jährlich erwartet. Davon schultern der Bund 488 Millionen Euro, die Länder 478 Millionen Euro und die Kommunen 169 Millionen Euro. In einer früheren Stellungnahme des Bundesrates wurden die Steuerausfälle insgesamt für den Zeitraum 2026 bis 2030 auf rund 11,2 Milliarden Euro für die Länder und rund 1,4 Milliarden Euro für die Kommunen beziffert.

Quelle: ntv.de, lme/rts