Politik

Stichprobenartige Kontrollen Buschmann meldet Bedenken gegen Impfregister an

Zieht stichprobenartigen Kontrollen von Nachweisen einem nationalen Impfregister vor: Justizminister Buschmann.

Zieht stichprobenartigen Kontrollen von Nachweisen einem nationalen Impfregister vor: Justizminister Buschmann.

(Foto: imago images/photothek)

Die Forderungen nach einem nationalen Impfregister werden in der Debatte über eine Corona-Impfpflicht immer lauter. Justizminister Buschmann hat jedoch Zweifel an solch einer Einführung. Der Staat solle nicht "jeden und alles jederzeit kontrollieren", findet der Liberale.

FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann steht der Einführung eines nationalen Impfregisters im Zuge einer möglichen Corona-Impfpflicht skeptisch gegenüber. "Bei nationalen Registern, die Daten über die gesamte Bevölkerung speichern, bin ich stets zurückhaltend", sagte Buschmann der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Datenschützer befürchten hier den Einstieg in einen umfassenden Zugriff des Staates auf alle Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger."

Vor dem Hintergrund der Debatte über eine Impfpflicht wurden zuletzt auch die Forderungen nach einem nationalen Impfregister immer lauter. Befürworter eines solchen Registers argumentieren, dass eine effektive Kontrolle einer Impfpflicht auf andere Weise kaum möglich wäre.

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Dem widersprach Buschmann in der FAZ. "Der Staat kann und soll gar nicht jeden und alles jederzeit kontrollieren", sagte der FDP-Politiker. Er sprach sich für stichprobenartige Kontrollen von Nachweisen aus, wie es sie etwa jetzt auch bei der 3G-Regel im Bahnverkehr gebe.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, bezeichnete die Einführung eines nationalen Impfregisters unterdessen als machbar. "Datenschutzrechtlich unmöglich ist ein nationales Impfregister nicht", sagte er der Funke-Mediengruppe. Allerdings müsse die Politik "dringend zuerst ganz konkret die Ziele benennen, die sie erreichen will, damit man beurteilen kann, ob dafür ein zentrales Impfregister notwendig ist oder andere Maßnahmen ausreichen oder sogar besser geeignet sind".

Quelle: ntv.de, lpe/AFP

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