Politik

Polizei - Bundesgrenzschutz - BundeswehrDie Kompetenzen der deutschen Sicherheitsbehörden

02.10.2001, 14:05 Uhr

Für die Sicherheit sind in Deutschland Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr zuständig. Ihre Aufgabenbereiche sind gesetzlich geregelt und von einander abgesetzt.

POLIZEI: Die Aufgabe der Polizei ist es, Sicherheit, Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, für das Einhalten der Gesetze und Verordnungen zu sorgen sowie Maßnahmen zur Abwehr von Straftaten und zu deren Ermittlung und Verfolgung zu ergreifen.

Die Polizei leistet anderen Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Vollzugshilfe. Im einzelnen ist dies in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, denen die Polizei - mit Ausnahme des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesgrenzschutzes - untersteht.

Die Polizei ist im Dienste der Strafjustiz tätig, wenn eine Straftat aufgeklärt werden muss. Sie übernimmt für die Justiz Ermittlungen (etwa Zeugenvernehmung, Spurensicherung) und Zwangshandlungen (Festnahme, Hausdurchsuchung).

Im Polizeidienst sind - einschließlich Bundesgrenzschutz und BKA - etwa 260. 000 bis 270.000 Vollzugsbeamte beschäftigt.

BUNDESGRENZSCHUTZ: Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist die Polizei des Bundes. Er hat rund 40.000 Mitarbeiter. Zu seinen Hauptaufgaben gehören der Grenzschutz sowie die Sicherheit auf Bahnhöfen und Flughäfen. Der BGS bewacht auch deutsche diplomatische Vertretungen im Ausland, unterstützt das BKA beim Personenschutz und dient der Polizei der Länder als "Eingreifreserve bei Großeinsätzen".

Zu seinen sonstigen Aufgaben gehören der Schutz von Bundesorganen und Einsätze im Notstands- und Verteidigungsfall. Der BGS untersteht dem Bundesinnenministerium.

Gegründet wurde der BGS am 16. März 1951. Seither haben sich durch zahlreiche Gesetzesänderung seine Aufgaben erweitert. Die einschneidendsten Veränderungen brachte der Fall der Mauer. In einem offener werdenden Europa hat Deutschland jetzt die östlichen Außengrenzen der EU zu sichern. Die Übernahme der Bahnpolizei und Aufgaben der Luftsicherheit kamen hinzu.

Der BGS kann auch im Ausland eingesetzt werden. Dies war etwa im Kosovo oder in Bosnien-Herzegowina der Fall. Der bislang spektakulärste Auslandseinsatz liegt schon fast ein Vierteljahrhundert zurück: Am 17. Oktober 1977 befreite die Antiterroreinheit GSG 9 im somalischen Mogadischu 86 Geiseln, die mit der Lufthansa-Boeing "Landshut" entführt wordenwaren.

BUNDESWEHR: Das Grundgesetz hat einem Einsatz der Bundeswehr im Innern enge Grenzen gesetzt. In Artikel 87a Absatz 2 heißt es: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, so weit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt". Der Kampf von Armeeeinheiten gegen Kriminelle ist in der Verfassung nicht vorgesehen.

Ausdrücklich erlaubt ist nach Artikel 35 (Absatz 2 und 3) der Einsatz der Bundeswehr oder des BGS "bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall": Ansonsten kann die Regierung in Friedenszeiten das Militär nur "zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" einsetzen (Artikel 87a, 4). Dieser "Staatsnotstand" (Artikel 91) ist dann gegeben, wenn die Polizeikräfte und der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, zivile Objekte zu schützen oder "organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische" zu bekämpfen.