Politik

Stichwort: BundesverdienstkreuzDie höchste Auszeichnung der Bundesrepublik

07.09.2001, 12:14 Uhr

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde am 7. September 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet. Ein später erlassenes Gesetz regelt die Vergabe. Der Verdienstorden ist die einzige allgemeine Auszeichnung und die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Der Verdienstorden kann für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für besondere Verdienste um die Bundesrepublik verliehen werden. Eine normale berufliche Leistung genügt nicht.

Den Verdienstorden gibt es in acht Stufen - von der Verdienstmedaille bis zum Großkreuz. Die Sonderstufe des Großkreuzes ist Staatsoberhäuptern vorbehalten. Die Auszeichnung kann nur vom Bundespräsidenten verliehen werden. Überreicht werden die Orden in der Regel von den Regierungschefs der Länder, von Bundes- und Landesministern oder Bürgermeistern. Nur in wenigen Fällen zeichnet der Bundespräsident selbst aus. Jährlich werden etwa 3.500 Auszeichnungen verliehen. Seit 1951 wurden mehr als 200.000 Bundesverdienstorden vergeben.

Jeder Bürger kann einen anderen für den Verdienstorden vorschlagen, nicht aber sich selbst. Die Anregung wird in der Regel von der Staatskanzlei des jeweiligen Bundeslandes geprüft. Gibt es keine Einwände, geht die Empfehlung an das Bundespräsidialamt. Ein Anspruch auf die Ordensverleihung besteht nicht.