Schuldenerlass für Krankenversicherung flopptErst 5000 Nichtversicherte stellen Antrag
In Deutschland sind noch über 100.000 Menschen nicht krankenversichert. Wollen sie wieder in eine Kasse zurück, müssen sie die aufgelaufenen Beiträge zahlen - es sei denn, sie bitten bis zum 31. Dezember um Erlass. Bislang haben das erst 5000 getan.
Nur wenige Betroffene nutzen das Gesetz zum Erlass von Beitragsschulden bei den Krankenkassen. Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung haben erst 5000 Nichtversicherte bei den Kassen darum gebeten. Rund 15 Millionen Euro Schulden seien erlassen worden. Nach dem seit August geltenden Gesetz werden Menschen, die sich bis zum 31. Dezember melden, ihre Beitragsrückstände erlassen. Zuletzt verlangten die Kassen noch Ausstände von gut 870 Millionen Euro. Weitere Schulden von 1,27 Milliarden Euro versuchten sie mangels Erfolgsaussichten ohnehin nicht mehr einzutreiben.
Seit 2007 gilt eine Versicherungspflicht für die gesetzlichen Kassen. Wer bislang nicht krankenversichert ist, könnte demnach mehrere Tausend Euro Beitragsschulden angehäuft haben, denn wer später in eine Kasse zurückkehrte, musste in der Regel rückwirkend Beiträge und Säumniszuschläge zahlen. Um Betroffenen aus dieser finanziellen Sackgasse herauszuhelfen, wurde ihnen ein gesetzlicher Schuldenerlass gewährt - bis zum 31. Dezember. Damit bleiben Nichtversicherten nur noch wenige Tage, um davon zu profitieren.
Allerdings muss man für den Schuldenerlass länger als drei Monate nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Alles darunter läuft als Bagatellbetrag und muss von den versicherten auf jeden Fall an die Kasse zurückgezahlt werden. Nur den längerfristigen Beitragsschuldnern werden die aufgelaufenen Schulden sowie Säumniszuschläge erlassen. Die Betroffenen müssen allerdings auf die nachträgliche Übernahme von Behandlungskosten durch die Kasse verzichten.
Auch Privatversicherte könnten Antrag stellen
Die Amnestie gilt auch für privat Versicherte, denn seit 2009 gilt eine Versicherungspflicht auch für die private Krankenversicherung (PKV). Wer sich bis Jahresende bei einer privaten Kasse versichert, bekommt den sogenannten Prämienzuschlag für die versicherungslose Zeit erlassen. Dieser errechnet sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat der unversicherten Zeit. Für diejenigen, die ihre Beiträge in der PKV nicht zahlen können, wurde ein Notlagentarif eingeführt, der rund 100 Euro im Monat kostet, aber lediglich die Akutversorgung absichert.
Die Kassen weisen noch einmal darauf hin, dass bei der Anmeldung nicht der Poststempel maßgeblich ist. Die Anträge müssen bei der Krankenkasse tatsächlich zum 31. Dezembe eingegangen sein. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wie viele Geschäftsstellen zwischen den Feiertagen aber überhaupt offen sind, ist unklar. Um die Frist zu wahren, rät der Kassen-Spitzenverband, den Antrag bei den Kassen spätestens "drei bis vier Werktage vor dem Jahreswechsel" und zwar per Einschreiben und Rückschein zu stellen. Der 27. Dezember wäre also die allerletzte Gelegenheit für die derzeit noch über 100.000 Nichtversicherten, die sich Gelegenheit zum Erlass ihrer Beitragsschulden sonst entgehen lassen.