Politik

NSU-Prozess Für Zschäpes Mitangeklagte wird es eng

Neben Beate Zschäpe sind im NSU-Prozess Ralf Wohlleben (oben links), Holger G. (unten links), Carsten S. (oben rechts) und André E. (unten rechts) angeklagt.

Neben Beate Zschäpe sind im NSU-Prozess Ralf Wohlleben (oben links), Holger G. (unten links), Carsten S. (oben rechts) und André E. (unten rechts) angeklagt.

(Foto: picture alliance / dpa)

In den fünf Jahren, die der NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München dauert, stand meist die Hauptangeklagte Beate Zschäpe im Mittelpunkt. Doch die Morde des NSU waren nur mithilfe von Unterstützern möglich.

Noch Anfang des Jahres war nicht abzusehen, wie lange eines der bedeutendsten Gerichtsverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte noch dauern wird. Nun befindet sich der NSU-Prozess in seiner Schlussphase. Nur noch die Plädoyers der Alt-Verteidiger von Beate Zschäpe und die Schlussworte der Angeklagten stehen auf dem Programm. Dann wird sich das Gericht unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl zur Urteilsfindung zurückziehen. Grund genug, einen Blick auf die Mitangeklagten von Zschäpe zu werfen. Sie erwarten hohe Strafen.

Gemeinsam mit Zschäpe, der letzten Überlebenden des NSU-Trios, stehen Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. wegen Beihilfe vor Gericht. Es geht um die Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), die auf das Konto von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sowie - wenn das Gericht entsprechend urteilt - von Beate Zschäpe gehen. Böhnhardt und Mundlos erschossen zehn Menschen, verübten zwei Sprengstoffanschläge und 15 Banküberfälle. Nach einem gescheiterten Banküberfall töteten sie sich im November 2011 selbst. Mit den beiden lebte Beate Zschäpe über zehn Jahre im Untergrund. Dabei stützte sich das Terrortrio auf ein Netzwerk von Helfern aus der rechten Szene.

Ralf Wohlleben, der heimliche Waffenbeschaffer

103461126.jpg

(Foto: picture alliance / Andreas Geber)

Wichtiger Strippenzieher im Hintergrund war nach Auffassung der Bundesanwaltschaft Ralf Wohlleben. Der ehemalige NPD-Funktionär soll die "steuernde Zentralfigur" beim Aufbau des NSU gewesen sein. Und er soll die Beschaffung und Übergabe der Ceska 83 an den NSU organisiert haben. Mit dieser Waffe wurden neun der zehn Morde begangen. Wegen Beihilfe zum Mord forderte die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Gefängnis für Wohlleben. Dessen Anwälte wiesen alle Beschuldigungen zurück und forderten Freispruch. Der bekennende Rechte mit "nationalistischer" Gesinnung habe sechseinhalb Jahre unschuldig in Untersuchungshaft gesessen. Den Untergetauchten habe er lediglich Freundschaftsdienste geleistet, von den Morden will er nichts gewusst haben.

André E., der verschwiegene beste Freund

67281461.jpg

(Foto: picture alliance / dpa)

Die meiste Zeit des Prozesses saß André E. wie ein Unbeteiligter auf der Anklagebank. Der enge und wohl wichtigste Freund des NSU-Trios half Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe laut Bundesanwaltschaft bis zum Schluss, die Tarnung aufrechtzuerhalten. Dass er nicht als NSU-Mitglied angeklagt wurde, scheint erstaunlich. Er besorgte Autos und eine Wohnung für die Untergetauchten und half Zschäpe nach dem Tod ihrer beiden Kumpane. Deshalb soll er nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, zum Raub und zur schweren Körperverletzung für zwölf Jahre in Haft. Nach dem Plädoyer der Anklagebehörde wurde er in Untersuchungshaft genommen, bis dahin war E. auf freiem Fuß gewesen. Seine Verteidiger räumten ein, dass ihr Mandant "überzeugter Nationalsozialist" sei. Von den Taten seiner Freunde habe er jedoch nichts gewusst. Sie forderten Freispruch.

Holger G., der blauäugige Kamerad

95555893.jpg

(Foto: picture alliance / Tobias Hase/d)

Nach der Aufdeckung des NSU arbeitete Holger G. mit der Polizei zusammen und räumte die Vorwürfe gegen ihn in einer schriftlichen Erklärung vor Gericht ein. Er war mit dem NSU-Trio, das er aus der "Kameradschaft Jena" kannte, befreundet und fühlte sich verpflichtet, ihnen zu helfen. Er überließ ihnen Ausweispapiere - seinen Führerschein, eine ADAC-Karte und seinen Reisepass. Auf diese Weise unterstützte er den NSU in der Illegalität. Er gab außerdem zu, dem Terrortrio eine Waffe überbracht zu haben. Von den Morden und Banküberfällen habe er aber nichts gewusst. Er sei bereit, für seine Taten zu büßen, sagten seine Anwälte, die für eine Strafe von unter zwei Jahren plädierten. Die Bundesanwaltschaft fordert für G. hingegen eine fünfjährige Haftstrafe wegen Beihilfe. G. befindet sich nicht in Untersuchungshaft.

Carsten S., der geständige Bote

102348894.jpg

(Foto: picture alliance / Tobias Hase/d)

Der einzige Angeklagte, der vor Gericht vollständig aussagte und alle Fragen beantwortete, ist Carsten S. Er kaufte mit Geld von Wohlleben die Mordwaffe Ceska 83 und überbrachte sie Böhnhardt und Mundlos nach Chemnitz. Da er zu dieser Zeit noch keine 21 Jahre alt war, plädierte die Bundesanwaltschaft auf eine Jugendstrafe von drei Jahren. Er ist auf freiem Fuß und lebt in einem Zeugenschutzprogramm.

Nach dem Ende des NSU-Prozesses wird es voraussichtlich weitere Verfahren geben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt in neun Fällen gegen mutmaßliche weitere Unterstützer des NSU-Trios - darunter etwa ein Rechtsradikaler, der mehrere Wohnungen unter seinem Namen für den NSU angemietet haben soll.

Quelle: ntv.de

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen