Begrenzte PID-Zulassung Gemischte Truppe macht Vorschlag
21.12.2010, 13:46 UhrIm Streit um die Präimplantationsdiagnostik stellt eine Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen einen Gesetzentwurf vor. Danach sollen in Ausnahmefällen Gentests an Embryonen erlaubt werden. Für die Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib beschreibt der Gesetzentwurf enge Grenzen.

Petra Sitte, (v-r), Jerzy Montag, Carola Reimann, Peter Hintze und Ulrike Flach stellen den Gruppenantrag vor.
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Abgeordnete der Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Bundestag haben einen Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgestellt. Dieser schaffe Rechtssicherheit für betroffene Paare und Ärzte, sagte die FDP-Politikerin Ulrike Flach, die den Entwurf gemeinsam mit den Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Jerzy Montag (Grüne) und Petra Sitte (Linke) in Berlin erläuterte. Demnach soll die Untersuchungsmethode grundsätzlich verboten, in Ausnahmefällen aber erlaubt sein. Mit Hilfe der PID können im Reagenzglas gezeugte Embryos vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht werden.
Auf Liste von Krankheiten verzichtet
Flach sagte weiter, der Gesetzentwurf verbiete "Designerbabys oder Geschlechtsauswahl, indem er die PID unter strenge Voraussetzungen stellt". Zugleich helfe er Paaren, "sich für ein Kind zu entscheiden". Hintze hob hervor, durch die begrenzte Freigabe der PID solle der Frau ein schwerwiegender Schwangerschaftskonflikt erspart werden, der sich womöglich aus Untersuchungen im Mutterleib ergeben könne. Reimann bezeichnete es als besonders wichtig, dass die PID nur streng kontrolliert zugelassen und jeder Fall individuell von einer Ethikkommission bewertet werde. Auf eine Liste von Krankheiten, bei denen die PID erlaubt werden solle, sei bewusst verzichtet worden.
Anwendung wohl eher selten
Im Embryonenschutzgesetz von 1990 wurde die Präimplantationsdiagnostik noch nicht ausdrücklich geregelt und galt daher als strafbar. Mit einem Urteil vom Juli dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt. Deswegen steht nun eine gesetzliche Regelung an.

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Die Befürworter einer streng begrenzten Zulassung rechnen nicht damit, dass künftig viele Paare von der Methode Gebrauch machen würden. "Wir gehen aus von 100 bis 200 PID-Untersuchungen pro Jahr", sagte Reimann. Jährlich gibt es in Deutschland rund 60.000 künstliche Befruchtungen.
In den Bundestagsfraktionen soll nach Angaben der Abgeordneten in den kommenden Wochen über den Gesetzentwurf diskutiert werden. Anfang Januar sollen zwei weitere Gesetzanträge zur PID vorgestellt werden, darunter auch ein Komplett-Verbot. Hintze bekräftigte, er rechne mit großer Zustimmung für den nun vorgestellten Antrag im Bundestag, auch in seiner eigenen Fraktion. Er fügte hinzu, "man ist in Geschichte mit Erkenntnisverboten nie weitergekommen, das hat sich nie durchhalten lassen, und das ist auch gut so."
Quelle: ntv.de, dpa/AFP