Streit um lukrative Abfälle Kommunen werden bevorzugt
08.02.2012, 13:54 UhrUm das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt es viel Streit. Private Müllentsorger befürchten eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten kommunaler Unternehmen und wollen ihre Interessen notfalls vor Gericht durchsetzen. Die Kommunen fühlen sich aus dem Markt gedrängt. Nach Beratungen im Vermittlungsausschuss gibt es nun eine Lösung.
Bund und Länder haben sich auf die künftigen Zugriffsrechte bei lukrativen Abfällen in Deutschland geeinigt. Demnach soll die Position der Kommunen gegenüber privaten Entsorgern im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz deutlich gestärkt werden.
Darauf verständigten sich Vertreter von Bund und Ländern bei einer Sitzung des Vermittlungsausschusses in Berlin. Bundesrat und Bundestag müssen dem Ergebnis nun noch zustimmen - dies gilt aber eher als Formsache.
EU-Vorgaben müssen eingehalten werden
Bei dem Gesetz geht es um viel Geld. In Deutschland werden bereits 13 Prozent der Rohstoffe durch recycelte Abfälle ersetzt. Die Branche macht in Deutschland bis zu 50 Milliarden Euro Umsatz.
Um einen Zuschlag etwa für Papiersammlungen zu bekommen, muss demnach die Sammel- und Verwertungsleistung des gewerblichen Sammlers "wesentlich leistungsfähiger" sein als das Angebot des kommunalen Entsorgungsträgers. Finanzielle Gesichtspunkte sollen bei der Entscheidung keine Rolle spielen.
Zusätzlich will die Regierung binnen eines Jahres prüfen, ob beim Kreislaufwirtschaftsgesetz EU-Vorgaben für eine "Stärkung des Wettbewerbs und eine Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings" eingehalten worden sind.
Private wollen Einigung nicht akzeptieren
Mit Blick auf das noch zu erarbeitende Wertstofftonnengesetz bekennt sich die Regierung ebenfalls zu einem fairen Wettbewerb zwischen Kommunen und privaten Entsorgern. Mit einer Wertstofftonne sollen spätestens ab 2015 jährlich sieben Kilo pro Einwohner zusätzlich an Wertstoffen erfasst werden, statt im Hausmüll zu landen.
Der FDP-Umweltpolitiker Horst Meierhofer begrüßte die Einigung: "Wir wollten Privaten immer dann die Tür öffnen, wenn sie besser sind. Rot-Grün wollte die private Recyclingwirtschaft komplett ausschließen." So gesehen sei das Ergebnis inklusive der Protokollerklärung ein gangbarer Weg.
Die Privatwirtschaft droht hingegen mit einer Klage. "Wenn das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz so kommt, werden wir definitiv klagen", sagte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), Peter Kurth, der dpa. Den Kommunen gehe es statt um Recycling um eine Auslastung ihrer Verbrennungsanlagen, argumentiert die Branche.
Quelle: ntv.de, dpa