Politik

Einigung auf Medienstaatsvertrag Länder wollen Internet-Plattformen regulieren

Der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag stammt aus einer Zeit, als digitale Medien noch keine große Rolle spielten.

Der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag stammt aus einer Zeit, als digitale Medien noch keine große Rolle spielten.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bislang fallen Internet-Plattformen nicht unter die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages. Das soll sich nun ändern. Ein neuer Medienstaatsvertrag soll auch Dienste wie Smart-TVs abdecken. Ein Kern des lange diskutierten Regelwerks: Der Zugang zu Nachrichten soll sich verbessern.

Digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs oder soziale Netzwerke werden in Zukunft ähnlich reguliert wie der Rundfunk in Deutschland. Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen auf ihrer Sitzung in Berlin den Medienstaatsvertrag. "Es ist unsere Antwort auf die digitale neue Welt", sagte die rheinland-pfälzische SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Berlin. Die Regelungsmechanismen der Vergangenheit seien nicht mehr adäquat.

Mit dem neuen Staatsvertrag sollten redaktionell gut recherchierte Inhalte leichter zu finden sein, sagte Dreyer. "Für Mediennutzer muss nachvollziehbar sein, warum und in welcher Reihenfolge ihnen Angebote angezeigt werden. Wir wollen ausschließen, dass kleinere Medienangebote verdrängt werden." Deswegen seien Transparenzgebote und Diskriminierungsverbot wichtig, um Meinungsvielfalt und kommunikative Chancengleichheit zu sichern. Zudem sollten barrierefreie Angebote gestärkt werden.

Dreyer, die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte, neben dem klassischen Rundfunk hätten sich Medien im digitalen Zeitalter sehr vielfältig entwickelt. Audiovisuelle Mediendienste, wie Plattformen oder Streamingdienste, seien allein aufgrund der Reichweite wichtige und einflussreiche Größen im Medienmarkt geworden.

"Mehr Klarheit, weniger Bürokratie"

Der Medienstaatsvertrag schaffe aber nicht nur mehr Klarheit, sondern auch weniger Bürokratie, fügte Dreyer hinzu. "Wir schaffen die Zulassungspflicht für die allermeisten Anbieter ab und fokussieren die Rundfunkregulierung wieder auf die Bereiche, in denen sie sinnvoll und notwendig ist."

Gleichzeitig werde die Verantwortung der neuen Anbieter im Netz gestärkt, etwa durch die Möglichkeit, sich zu Selbstkontrolleinrichtungen zusammenzuschließen. Damit solle ein Gegengewicht zu den großen, zumeist US-amerikanischen Konzernen geschaffen werden. So könne europäischen Standards besser Rechnung getragen werden.

Mit dem Medienstaatsvertrag setzt Deutschland als eines der ersten Länder die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, kurz AVMD-Richtlinie um. Deutschland nehme damit in Europa eine Vorreiterrolle ein. Mit dem Beschluss tritt der Vertrag allerdings noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020.

Quelle: ntv.de, ibu/AFP

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