Beschwerde gegen verpasste Zulassung Mini-Parteien wollen Wahlteilnahme erzwingen
19.07.2013, 12:28 UhrViel Arbeit für das Verfassungsgericht: Zwölf kleine Parteien beschweren sich, dass ihnen die Teilnahme an der Bundestagswahl verwehrt wird. Binnen weniger Tage müssen Richter nun entscheiden, ob die "Partei der Bedrängten" oder die "Union der Menschlichkeit" noch auf den Stimmzettel kommen.

Bei welchen Parteien Wähler letztlich ihr Kreuz in der Wahlkabine machen können, entscheiden nun die Verfassungsrichter.
(Foto: picture alliance / dpa)
Zwölf kleine Parteien haben gegen ihre Nichtzulassung bei der Bundestagswahl Beschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun bis zum 59. Tag vor der Wahl - also bereits bis kommenden Donnerstag - über die Eingaben entscheiden. Dann steht endgültig fest, wie viele Parteien am 22. September auf dem Stimmzettel stehen.
Beschwerden eingereicht haben ein Dutzend Gruppierungen mit teils seltsamen Namen: Die Aktiven (DA), die Union der Menschlichkeit und die Deutsche Nationalversammlung gehört dazu. Ebenfalls beschweren sich die Partei der Bedrängten (PdB), die Deutsche Konservative Partei, die 0%Hürdenpartei.
Erstmals Beschwerde möglich
Ihre Nichtzulassung ist außerdem für die etwas bekannteren Grauen Panther und die Freien Wähler Deutschland (FWD) unverständlich und auch die Nächsten, die Jahw Partei/NeueSoziale Union/Neue Freie Union, die Partei Deutsches Reich sowie die SU-SustainableUnion/Nachhaltigkeitspartei wollen noch an der Wahl teilnehmen.
Anfang Juli hatte der Bundeswahlausschuss grünes Licht für 38 Parteien gegeben, darunter auch Satirebündnisse wie Die Partei von Martin Sonneborn. Beworben hatten sich 58 Kleinparteien. Die zwölf Beschwerden sind die ersten dieser Art überhaupt. Die Möglichkeit, sich gegen die Nichtzulassung zur Bundestagswahl beim Verfassungsgericht zu beschweren, wurde erst 2012 geschaffen.
Quelle: ntv.de, jtw/dpa