Folgenreiche EnthüllungNPD-Verbot auf Eis
Die für den 5. Februar vorgesehene mündliche Verhandlung über ein NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht ist geplatzt.
Eigentlich hätte die mündliche Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD vor dem Bundesverfassungsgericht am 5. Februar beginnen sollen. Doch daraus wird nichts. Das höchste deutsche Gericht beschloss, das Verfahren wegen neuer Sachverhalte vorerst auszusetzen. Der von den Karlsruher Richtern genannte Grund: Die Verbotsanträge hätten sich zum Teil auf Äußerungen eines langjährigen Mitglieds im NPD-Bundesvorstand gestützt, von dem jetzt bekannt worden sei, dass er als sogenannter V-Mann zugleich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war.
Äußerungen der Person, über deren Identität nichts bekannt wurde, seien in den Verbotsanträgen mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt worden. Diese Erkenntnis werfe neue "prozessuale und materielle Rechtsfragen" auf, die bis zum ursprünglich vorgesehenen Verhandlungstermin nicht geklärt werden könnten, teilte das Gericht mit.
Zufälliger Hinweis
Das Bundesinnenministerium habe erst jetzt über den Sachverhalt informiert. Die Richter hätten sogar nur durch einen Zufall davon erfahren. Ein Abteilungsleiter habe in einem Telefonat erwähnt, dass ein geladener Zeuge eine Aussagegenehmigung des Verfassungsschutzes vorlegen werde, hieß es in Karlsruhe. Die neue Situation stelle sogar den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens vom 1. Oktober 2001 in Frage.
Schily bedauert
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) erlärte, er bedauere die Gerichtsentscheidung, die Verhandkungstermine aufzuheben, ohne den Antragsstellern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zwar habe das NPD-Mitglied früher als V-Mann gearbeitet, der Kontakt sei jedoch bereits vor vielen Jahren abgebrochen worden. Dies werde dem Gericht "kurzfristig in geeigner Weise mitgeteilt, um eine erneute Anberaumung des Termins für die mündliche Verhandlung zu ermöglichen", sagte Schily.
Grüne und FDP verlangten eine rückhaltlose Aufklärung des Vorgangs. Grünen-Rechtsexperte Volker Beck forderte Schily (SPD) auf, mögliche Unregelmäßigkeiten in den Verbotsanträgen vor dem Innenausschuss des Bundestags zu erklären. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt sprach von einer "unglaublichen Blamage" für Schily, sollte der Befund des Gerichts zutreffen.
Ursprünglich waren in der Zeit vom 5. bis zum 20. Februar fünf Verhandlungstage vorgesehen. Dazu hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Jutta Limbach 14 Auskunftspersonen geladen, darunter führende Köpfe der Neonazi-Szene. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten Anfang 2001 beantragt, die NPD als verfassungswidrige Partei zu verbieten.