Politik

Vermögen beiseite schaffen schwierigNeues Scheidungsrecht kommt

20.08.2008, 12:34 Uhr

Die große Koalition will die Reform des Scheidungsrechts noch bis zur Bundestagswahl in einem Jahr abschließen.

Die große Koalition will die Reform des Scheidungsrechts noch bis zur Bundestagswahl in einem Jahr abschließen. Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries für einen gerechteren Vermögensausgleich bei der Trennung. Auch der Ausgleich für die Altersversorgung werde noch in dieser Legislaturperiode reformiert, kündigte Zypries an.

Die Neuregelung zum Zugewinnausgleich soll vor allem zwei Missstände des 50 Jahre alten Güterrechts abschaffen. Zum einen soll es Ehepartnern schwerer gemacht werden, Vermögen noch kurz vor der Scheidung beiseite zu schaffen, um damit eventuelle Ausgleichszahlungen an den Partner zu verringern. Zum anderen sollen bei der Berechnung des wirtschaftlichen Erfolges einer Ehe, also des Zugewinns, künftig auch Schulden eine Rolle spielen, die ein Partner mit in die Ehe gebracht hat. Profitieren werden von der neuen Gesetzeslage vor allem Frauen, die oft immer noch deutlich weniger verdienen und deutlich weniger Vermögen während einer Ehe bilden als ihre Männer.

"Schatz, wo ist das ganze Geld hin?"

Um zu verhindern, dass ein Partner bei einer Scheidung Vermögen in Sicherheit bringt oder schnell noch ausgibt, sieht der Gesetzentwurf eine Vorverlegung des Stichtages zur Vermögensermittlung vor, der für die Höhe der gegenseitigen Ansprüche maßgeblich ist. Nach geltendem Recht kommt es bei der Berechnung des Zugewinns auf den Zeitpunkt der förmlichen Zustellung des Scheidungsantrags an. Die Ausgleichsforderung errechnet sich später aber aus dem Vermögen, das am Tag der Scheidung noch vorhanden ist. Mittlerweile könnte der ausgleichspflichtige Ehegatte also Vermögen beiseite schaffen.

Die Reform sieht vor, dass die Zustellung des Scheidungsantrags der allein wichtige Termin ist. Für die Berechnung des Zugewinns und zugleich auch für die konkrete Höhe der Ausgleichsforderungen. Gegen Manipulationen soll auch ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren helfen, um zu verhindern, dass ein Partner Vermögen beiseite schafft.

Als zweiter wichtiger Punkt sieht die Gesetzesnovelle die Einbeziehung von Schulden beim so genannten Zugewinnausgleich vor. So soll künftig die Tilgung von Schulden eines Partners während der Ehe als Vermögensgewinn angerechnet werden. Das bisherige Recht des Zugewinnausgleichs bestimmt, dass die Eheleute je zur Hälfte am Zugewinn aus ihrer Ehe beteiligt werden. Hat beispielsweise ein Ehepartner einen Vermögenszuwachs von 100.000 Euro, der andere einen Zuwachs von 300.000 Euro erzielt, müsste ein Ausgleich von 100.000 Euro gezahlt werden, so dass am Ende beide Ehepartner auf einen Vermögenszuwachs von 200.000 Euro kommen.

Schulden mit einbeziehen

Künftig soll es zwar bei den bisherigen Grundsätzen bleiben, jedoch sollen Schulden, die ein Partner mit in die Ehe gebracht hat, ebenfalls berücksichtigt werden. Denn, erklärt Bundesjustizministerin Zypries, "falls ein Minus auf dem Konto verschwindet, ist das schließlich auch wirtschaftlicher Erfolg". Hat also im obigen Beispiel der eine Partner 100.000 Euro Zugewinn erwirtschaftet, aber auch 100.000 Euro Schulden mit in die Ehe gebracht, steht in seiner Bilanz ein Vermögenszuwachs von insgesamt 200.000 Euro. In der Gesamtbetrachtung beider Partner steht nun also ein Vermögenszuwachs von 500.000 Euro, so dass der eine Partner dem anderen nur noch einen Ausgleich von 50.000 Euro zahlen muss. Beide Ehepartner kommen so auf einen Zugewinn von 250.000 Euro.

Die Neuregelung zum gesetzlichen Vermögensausgleich soll September 2009 in Kraft treten und gilt für die Mehrzahl der Ehepaare. Nur eine Minderheit hat Vermögensfragen in einem Ehevertrag festgelegt.