Politik

Karlsruhe verhandelt über Klagen Neues Wahlrecht könnte fallen

2013 steht die nächste Bundestagswahl an - bis dahin muss das Wahlgesetz stehen.

2013 steht die nächste Bundestagswahl an - bis dahin muss das Wahlgesetz stehen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Opposition im Bundestag ist überzeugt, dass das Verfassungsgericht das neue Wahlrecht zu Fall bringen wird. "Wir haben weiter keine verfassungskonforme Regelung", urteilt die SPD. Die Neuregelung hatten Union und FDP im Alleingang durchgesetzt. Die Karlsruher Richter verhandeln jetzt über die im September verabschiedete Neufassung.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen. SPD und Grüne haben Klage gegen eine Regelung eingereicht, die Union und FDP erst im vorigen September im Alleingang durchgesetzt hatten. Zudem liegt eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 3000 Bürgern vor. Mit einem Urteil wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause gerechnet.

Eine Änderung war nötig geworden, nachdem die Karlsruher Richter 2008 das bisherige Wahlrecht für teilweise rechtswidrig erklärt hatten. Grund war der paradoxe Effekt, dass es unter bestimmten Umständen passieren konnte, dass eine Partei im Ergebnis weniger Sitze im Bundestag bekam, wenn die Zahl ihrer Zweitstimmen stieg.

Die Opposition ist zuversichtlich, dass Karlsruhe das neue Wahlrecht zu Fall bringt. "Wir haben weiter keine verfassungskonforme Regelung", sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann in Berlin. "Das Wahlrecht ist das Fundament unserer Verfassung und muss den Wählerwillen repräsentieren." Gegen diesen Anspruch verstoße das von der Koalition verabschiedete Gesetz jedoch eklatant. Oppermann vertritt die SPD-Fraktion in Karlsruhe.

Zusatzmandate verfälschen das Bild

Besonders die weiterhin möglichen Überhangmandate verstießen gegen das im Grundgesetz garantierte gleiche Wahlrecht. "Diese Zusatzmandate verleihen manchem Wähler doppeltes Stimmgewicht. Sie verletzten auch die Chancengleichheit der Parteien", sagte der SPD-Politiker. So habe die SPD bei der Bundestagswahl 2009 für ein Parlamentsmandat mehr als 68.000 Stimmen gebraucht, die CDU dagegen nur 61.000.

"Wenn einzelne Parteien weniger Stimmen für ein Mandat benötigen als andere, ist das kein faires Wahlrecht", so Oppermann. Solche Überhangmandate könnten unter Umständen Mehrheiten im Bundestag sogar umdrehen. Auch deshalb trete die SPD dafür ein, sie abzuschaffen. Solche Extrasitze kommen zustande, wenn eine Partei durch Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach den Zweitstimmen zustehen. Bei der Bundestagswahl 2009 hatte fast nur die Union davon profitiert.

Quelle: ntv.de, dpa

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