Kurioses Ergebnis in kleinem Ort Nicht kandidiert und doch Sieger mit absoluter Mehrheit
14.10.2024, 16:13 Uhr Artikel anhören
Bissingen an der Teck liegt am Fuße der schwäbischen Alb.
(Foto: picture alliance/dpa)
Die Bürgermeisterwahl in einer Gemeinde in Baden-Württemberg führt zu einem unerwarteten Ergebnis. Der stellvertretende Bürgermeister, der gar nicht auf dem Wahlzettel steht, gewinnt haushoch - mit absoluter Mehrheit. Jetzt muss er eine Entscheidung treffen.
Bei der Bürgermeisterwahl in Bissingen an der Teck hat ein Kommunalpolitiker die absolute Mehrheit der Stimmen eingefahren, obwohl er gar nicht auf dem Wahlzettel stand. Die meisten Wählerinnen und Wähler in der Kommune im Kreis Esslingen setzten am Sonntag den Namen des stellvertretenden Bürgermeisters Siegfried Nägele in die sogenannte freie Zeile unter den Namen der beiden tatsächlichen Kandidaten.
Nägele, Gemeinderat der Unabhängigen Wählervereinigung, erhielt nach Angaben des Rathauses 811 Stimmen oder 50,5 Prozent der Stimmen - eine absolute Mehrheit. Der 61-Jährige kann sich nun laut Rathaus bis zum Ende der Woche überlegen, ob er die Wahl annimmt. "Das ist nun eine Situation der Demokratie, die man akzeptieren muss, die mich jetzt aber ein Stück weit unvorbereitet trifft. Ich kann daher heute noch keine Aus- oder Zusage machen", sagte der Wahlsieger dem "Teckboten".
Entscheidet er sich dagegen, gibt es eine Neuwahl. Der bisherige Bürgermeister Marcel Musolf ist seit Oktober neuer Landrat des Landkreises Esslingen. Ein solches Wahlszenario habe es im Landkreis Esslingen noch nie gegeben, erklärte der bisherige Bürgermeister.
Ein ähnlich kurioses Ergebnis gab es Mitte September auch im bayerischen Röttingen. Dort wurde Steffen Romstöck mit 52 Prozent der Stimmen zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister der 1.600-Einwohner-Stadt gewählt - kandidiert hatte er aber nicht. Anders als Nägele, der sich in Bissingen Bedenkzeit erbeten hat, kündigte Romstöck noch am Wahlabend an, die Wahl annehmen zu wollen.
Die sogenannte freie Zeile steht auf den Wahlzetteln unter den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten. Wählerinnen und Wähler können dort den Namen eines Wunschkandidaten eintragen, der sich nicht zur Wahl aufgestellt hat. Gewinnt diese Person, kann sie die Wahl annehmen oder es ablehnen.
Quelle: ntv.de, lme/dpa