Staatsanwaltschaft entscheidet"Pinocchio"-Vergleich mit Merz hat juristisch keine Folgen

Ein Facebook-Kommentar, der Bundeskanzler Friedrich Merz als "Pinocchio" bezeichnet, bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn wertet den Vergleich mit der Kinderbuchfigur als von der Meinungsfreiheit gedeckte Machtkritik.
Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz als "Pinocchio" hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein, "weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt". Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden, hieß es in einer Mitteilung.
Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind - darunter der Satz "Pinocchio kommt nach HN".
Noch sind den Angaben nach nicht alle Verfahren entschieden. In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.
Die Kinderbuchfigur Pinocchio erschien erstmals 1883 in einem Roman des italienischen Autors Carlo Collodi. 1940 drehte Disney daraus einen animierten Kinofilm. Pinocchios ist bekannt dafür, dass seine Nase bei jeder Lüge wächst.