"Im Widerspruch zur Verfassung" Polnisches Gericht kassiert EU-Strafen
11.12.2023, 15:03 Uhr Artikel anhören
Oppositionsanhänger demonstrieren 2017 vor dem Verfassungsgericht gegen die Justizreform.
(Foto: picture alliance / Alik Keplicz/AP/dpa)
Der Europäische Gerichtshof verhängt wegen der umstrittenen Justizreform und Verstößen gegen Umweltauflagen Zwangsgelder gegen Polen. Doch das dortige Verfassungsgericht schmettert diese nun einfach ab.
Das umstrittene polnische Verfassungsgericht hat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Polen verhängte Zwangsgelder für verfassungswidrig erklärt. Die Zwangsgelder wegen der umstrittenen polnischen Justizreform und nicht eingehaltener Umweltauflagen beim Kohle-Abbau "stehen im Widerspruch zur polnischen Verfassung", urteilte das Gericht. Das polnische Verfassungsgericht steht unter dem Einfluss der nationalkonservativen Partei PiS, deren Regierungschef im Lauf des Tages die Vertrauensfrage im Parlament stellen will.
Brüssel zufolge erfüllt das polnische Verfassungsgericht nicht mehr die Anforderungen an eine unabhängige Justiz. Grund dafür war unter anderem ein Urteil des Gerichts aus dem Oktober 2021, bei dem es den Vorrang von Europa-Recht gegenüber nationalem Recht infrage gestellt hatte.
Die EU liegt bereits seit 2017 mit Polen wegen seiner umstrittenen Justizreform im Streit. Der nationalkonservativen Regierungspartei PiS wird unter anderem vorgeworfen, am Verfassungsgericht regierungstreue Richter installiert zu haben.
Die EU-Kommission hat verschiedene Vertragsverletzungsverfahren angestrengt, die teils in Klagen vor dem EuGH mündeten. Der Gerichtshof in Luxemburg verurteilte Polen zur Zahlung von Zwangsgeldern.
Quelle: ntv.de, chl/AFP