Wird wohl nicht Ministerin SPD will Nahles zur BA-Chefin machen
05.12.2021, 09:48 Uhr
Nahles leitet seit Juni 2020 die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation.
(Foto: imago images/Pacific Press Agency)
Vor mehr als zwei Jahren verschwand die ehemalige SPD-Chefin Nahles nach einem heftigen Streit in der Partei weitgehend von der politischen Bildfläche. Auch im neuen, SPD-geführten Kabinett wird sie keinen Posten erhalten. Stattdessen soll sie einem Bericht zufolge die Bundesagentur für Arbeit führen.
Die ehemalige SPD-Chefin Andrea Nahles soll nach dem Willen ihrer Partei offenbar Chefin der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden. Das berichtet die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf "Informationen aus der Partei". Nahles wird demzufolge nicht unter denjenigen SPD-Spitzenpolitikern und Politikerinnen sein, denen der designierte Kanzler Olaf Scholz heute verkünden wird, sie in sein Kabinett berufen zu wollen. Laut "Bild am Sonntag" hat Nahles selbst signalisiert, dass sie für ein Ministeramt "jetzt" nicht zur Verfügung stehe.
Nahles war im Sommer 2019 als SPD-Chefin und Fraktionsvorsitzende im Bundestag im Streit mit großen Teilen der Partei zurückgetreten und hatte sich weitgehend aus der Politik und der Öffentlichkeit zurückgezogen. Vorausgegangen waren diesem Schritt lange Querelen in der SPD über die Verantwortung für historisch schlechte Wahlergebnisse, die Bildung der Großen Koalition nach der Wahl 2017 und die grundlegende Ausrichtung der SPD.
Seit gut einem Jahr ist Nahles Präsidentin der Bundesanstalt für Post und Kommunikation, einer dem Finanzministerium untergeordneten Behörde, sowie Beraterin des EU-Sozialkommissars. Den neuen, erheblich prominenteren Posten als Chefin der BA könnte Nahles laut "Bild am Sonntag" am 1. April antreten. Dann läuft der Vertrag des derzeitigen Amtsinhabers Detlef Scheele aus. Scheele selbst will demzufolge nicht weitermachen.
Allerdings kann die künftige SPD-geführte Regierung die BA-Führung nicht selbst ernennen. Die Agenturleitung wird vom Verwaltungsrat gewählt, der je zu einem Drittel von Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften besetzt ist. Die Bundesregierung muss die Wahl lediglich bestätigen.
Quelle: ntv.de, mbo