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Fixe Wiedereinführung gefordert Söder: Es braucht einen Masterplan für die Wehrpflicht

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder spricht sich auch für eine Erhöhung des Verteidigungsetats aus.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder spricht sich auch für eine Erhöhung des Verteidigungsetats aus.

(Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Seit 2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt, seit ein paar Monaten werden die Stimmen für die Wiedereinführung immer lauter. Der bayerische Ministerpräsident Söder wünscht sich diesbezüglich einen klaren Plan. Der Chef des Bundeswehrverbands pflichtet ihm bei.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat sich für schnelle Schritte zur Wiedereinführung der Wehrpflicht ausgesprochen. "Es braucht rasch einen Masterplan für die Einführung der Wehrpflicht", sagte Söder der "Bild am Sonntag". Söder sagte, Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius müsse "zügig vorlegen, wann und wie viele Soldaten Deutschland braucht und wie die moderne Wehrpflicht ausgestaltet werden kann". Dafür brauche es auch ein finanzielles Konzept.

Söder sprach sich zudem für eine deutliche weitere Anhebung des Verteidigungshaushalts in Deutschland aus. "Klares Ziel für die nächsten Haushalte muss es sein, künftig nicht nur zwei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt, sondern drei Prozent für Verteidigung zu reservieren", sagte Söder.

Für eine schnelle Wiedereinführung der Wehrpflicht sprach sich gegenüber der "Bams" auch der Chef des Bundeswehrverbands, André Wüstner, aus. Es gehe nicht mehr darum, ob die Wehrpflicht wiedereingeführt wird, sondern "nur noch um das 'Wie'", sagte Wüstner und fügte an: "Für eine Armee, die sich jetzt wieder auf die Landes- und Bündnisverteidigung konzentrieren muss, ist die in den letzten Jahren vernachlässigte Aufwuchsfähigkeit über eine Art Wehrpflicht wichtiger denn je."

Insbesondere wäre es seiner Aussage nach gut, wenn "wir in einem ersten Schritt die Erfassung und Musterung schnellstmöglich wieder realisieren könnten". In Deutschland wurde die Anwendung der Wehrpflicht Mitte 2011 ausgesetzt. Die rechtlichen Grundlagen dafür bestehen jedoch fort.

Quelle: ntv.de, tkr/AFP

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