Politik

Überprüfungen werden ausgeweitet Stasi-Unterlagengesetz geändert

Regale mit Akten des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR.

Regale mit Akten des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR.

(Foto: dpa)

Werden Stasi-Überprüfungen noch gebraucht? Stehen alle Ostdeutschen unter Generalverdacht? Die Meinungen im Bundestag gehen auseinander. Das Parlament hat eine Ausweitung der Checks im öffentlichen Dienst beschlossen - erstmals ohne breite Mehrheit.

21 Jahre nach der Wiedervereinigung werden die Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst ausgeweitet. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP die umstrittene Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Die noch in der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen beschäftigten 45 früheren Stasi-Leute sollen nach einem neu aufgenommenen Passus in andere Behörden versetzt werden können. Erstmals gab es für die Novellierung keine breite parlamentarische Mehrheit.

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, sagte in einer ersten Reaktion: "Es ist gut, dass wir das Stasi-Unterlagen-Gesetz mit all seinen Novellierungen haben."

SPD meldet verfassungsrechtliche Bedenken an

Der neue Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen: Roland Jahn.

Der neue Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen: Roland Jahn.

(Foto: picture alliance / dpa)

In der Debatte begründete Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse für die SPD die Ablehnung der nunmehr achten Novelle: Das latente Misstrauen gegen Ostdeutsche dürfe nicht per Gesetz festgeschrieben werden. . Die Versetzung von Ex-Stasi-Leuten sei verfassungsrechtlich bedenklich. Die SPD enthielt sich in der Schlussabstimmung ebenso wie die Grünen der Stimme, die Linken votierten gegen das Gesetz.

Stasi-Checks sind nun bis 2019 - 30 Jahre nach dem Mauerfall - möglich. Die Beschäftigung früherer Stasi-Leute in der Stasi-Unterlagen-Behörde wird künftig verboten. Die jetzige Regelung, nach der nur wenige Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden können, läuft zum Jahresende aus.

Untersuchung ohne Anlass

Künftig sollen Personen ab Gehaltsstufe A9 ohne Anlass überprüft werden können. Zudem kann jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei konkretem Verdacht dem Stasi-Check unterzogen werden. Bundesbeauftragter Jahn hatte die Beschäftigung von ehemaligen Stasi-Leuten bei seinem Amtsantritt im März als Schlag ins Gesicht der Opfer bezeichnet. "Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist seit 20 Jahren eine Erfolgsgeschichte", unterstrich er. Auch international gelte Deutschland als Vorbild, wie der Rechtsstaat bei der Aufarbeitung mit der Hinterlassenschaft der DDR-Staatssicherheit umgehe. "Transparenz und Datenschutz sind gleichermaßen gewährleistet."

Grünen-Politiker Wolfgang Wieland betonte in der Debatte, der Rechtsstaat kenne weder Vergeltung noch Rache. Er halte die Versetzung früherer Ex-Stasi-Mitarbeiter per Sondergesetz für verfassungswidrig.

Quelle: ntv.de, Jutta Schütz, dpa

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