Politik

Wahlfälschung in Rumänien? Stimmen von Toten registriert

Das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Basescu ist hoch umstritten.

Das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Basescu ist hoch umstritten.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bei der Volksabstimmung über die Absetzung des rumänischen Präsidenten Basescu soll es Fälschungen gegeben haben. Ermittler fanden heraus, dass bei der Auszählung auch Stimmen von Toten registriert worden seien. Gegen den Generalsekretär der demokratischen Partei ist bereits ein Verfahren eröffnet worden.

Bei dem Referendum über die Absetzung von Rumäniens Präsident Traian Basescu gibt es Hinweise auf Fälschungen. Ermittlungen hätten gezeigt, dass bei der Volksabstimmung am 29. Juli auch die Stimmen von Toten registriert worden seien, sagte der für die Bekämpfung der Korruption zuständige Staatsanwalt, Daniel Morar, dem Fernsehsender Realitatea TV. Zudem hätten im Einsatz in Afghanistan befindliche Soldaten ebenso wie Häftlinge angeblich ihre Stimme in ihrer Heimatgemeinde abgegeben.

Diese Unregelmäßigkeiten legten den Verdacht einer Fälschung nahe und hätten zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geführt, sagte Morar. Vergangene Woche war bereits der Generalsekretär der regierenden Sozialdemokraten, Liviu Dragnea, wegen Wahlfälschung angeklagt worden. Er soll durch verschiedene illegale Mittel versucht haben, die Zahl der Teilnehmer an dem Referendum in die Höhe zu treiben, um die notwendige Mindestbeteiligung zu erreichen. Dragnea wies die Vorwürfe als politisch motiviert zurück.

Die Sozialdemokraten hatten das Referendum zur Amtsenthebung des konservativen Präsidenten Basescu Anfang Juli in einem umstrittenen Verfahren gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern angestrengt. Auch wenn sich 87 Prozent der Teilnehmer für die Absetzung des zuletzt zunehmend unbeliebten Politikers aussprachen, scheiterte die Abstimmung knapp am notwendigen Quorum. Die Koalition stellte daraufhin die Gültigkeit der Wählerlisten in Frage, doch bestätigte das Verfassungsgericht letztlich die Ungültigkeit der Abstimmung.

Quelle: ntv.de, AFP

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