"Klare Stoppschilder" nötig Verbot voyeuristischer Aufnahmen für Sommer geplant
07.11.2025, 13:46 Uhr Artikel anhören
Hubig fordert klare Regeln: "Bestimmte Dinge sind nicht einfach doof, sondern sie sind strafbar."
(Foto: picture alliance / dpa-tmn)
Wer im öffentlichen Raum gezielt Körperteile von Frauen ablichtet und sich hinterher gar sexuell daran erregt, soll künftig bestraft werden. Doch die Abgrenzung zwischen sozialem und wirklich strafwürdigem Verhalten ist schwierig. Anfang nächsten Jahres soll es einen ersten Gesetzesentwurf geben.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein Gesetz vorlegen, das voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellt. "Wir tüfteln an der Norm, weil es nicht einfach ist, soziales Verhalten von strafwürdigem Verhalten abzugrenzen", sagte die SPD-Politikerin vor der Justizministerkonferenz in Leipzig dem Deutschlandfunk.
Konkret gehe es um Aufnahmen, bei denen zielgerichtet etwa der bekleidete Po einer Frau gefilmt oder fotografiert werde, um sich daran gegebenenfalls sexuell zu erregen. Bei ihrer Herbsttagung wollen die Justizministerinnen und -minister der Länder unter anderem darüber beraten, ob solche voyeuristischen Aufnahmen strafbar werden sollen. Einen entsprechenden Antrag brachten Nordrhein-Westfalen und Hamburg ein.
Es gehe um Verhalten, durch das Frauen erheblich beeinträchtigt würden, Angst hätten und ihr Verhalten änderten, sagte Hubig. Die Gesellschaft müsse "klare Stoppschilder" aufstellen und sagen: "Bestimmte Dinge sind nicht einfach doof, sondern sie sind strafbar". Klar sei aus ihrer Sicht aber: Landschaftsfotos, auf denen zufällig eine Joggerin mit abgelichtet worden sei, sollten nicht strafbar werden. "Wir wollen nicht die Sittenpolizei sein."
Hubig: Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum nimmt zu
Als Beispiel nannte Hubig den Fall der Kölnerin Yanni Gentsch. Während sie im Februar joggte, hatte ein radfahrender Mann ihren Po gefilmt. Gentsch stellte den Mann zur Rede und filmte den Schlagabtausch, der seitdem tausendfach in sozialen Medien geklickt, geteilt und kommentiert wurde. Die Polizei habe ihr jedoch mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei, berichtete die Frau.
"Wir sehen einfach, dass die sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und für viele Frauen und zum Teil für Männer ein echtes Problem geworden ist", sagte Hubig. Frauen sollten sich frei bewegen können. "Dass sie nicht überlegen: Kann ich abends da noch langgehen? Oder ist das unangenehm, muss ich mich anders anziehen?"
Quelle: ntv.de, lno/dpa