Politik

AfD-Erfolg vor Verfassungsgericht Wanka muss kritischen Text entfernen

Nun hat das Bundesverfassungsgericht der Bildungsministerin die rote Karte gezeigt.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht der Bildungsministerin die rote Karte gezeigt.

(Foto: dpa)

Mit einer kritischen Mitteilung äußert sich das Bildungsministerium zu einer geplanten Kundgebung der AfD. Doch die Partei wehrt sich vorm Bundesverfassungsgericht - mit Erfolg. Solche Kritik sei nicht Aufgabe des Ministeramts, so die Begründung.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) muss eine kritische Pressemitteilung über die AfD von der Homepage ihres Bildungsministeriums entfernen. Das Bundesverfassungsgericht erließ am Samstag auf Antrag der AfD eine entsprechende Einstweilige Anordnung, wie das Gericht mitteilte.

Demnach sei nicht auszuschließen, dass Wanka "durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat", so die juristische Begründung.

Bei dem Streit geht es um eine Pressemitteilung Wankas vom vergangenen Mittwoch mit Blick auf den Aufruf der AfD zu einer Kundgebung in Berlin gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. In Anspielung darauf erklärte Wanka: "Die rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden." Zudem, so hieß es aus dem Ministerium weiter, leisteten Politiker der AfD "der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub" und unterstützten "Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann".

Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit einer "Folgenabwägung". Unter anderem sei in dem beanstandeten Text nicht "ein Bezug zu den mit dem Ministeramt verbundenen Aufgaben erkennbar". Das Bildungsministerium löschte daraufhin am Samstagmittag die Pressemitteilung von seiner Internetseite.

Quelle: ntv.de, kbe/AFP

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