Politik

Im Verfassungsschutzvisier Was ein Prüffall ist und ob er der AfD schadet

Parteichef Gauland am Sonntag bei der Europawahlversammlung der AfD in Riesa.

Parteichef Gauland am Sonntag bei der Europawahlversammlung der AfD in Riesa.

(Foto: dpa)

Drei Fragen stellen sich nach der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz: Ist die Einstufung der AfD als Prüffall politisch motiviert? Ist die Entscheidung gerechtfertigt? Und wird sie der AfD schaden?

Der Verfassungsschutz hat die AfD zum sogenannten Prüffall erklärt. Es gebe bei der Partei "erste tatsächliche Anhaltspunkte" einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang. Teile der AfD - den völkischen "Flügel" um den Thüringer Parteichef Björn Höcke sowie die Nachwuchsorganisation Junge Alternative - erklärte die Behörde zum Verdachtsfall, was noch einen Schritt näher an der Beobachtung ist.

Als Prüf- und Verdachtsfälle werden nach einer Definition der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern solche Organisationen erfasst, "die nicht eindeutig extremistisch sind, bei denen aber 'tatsächliche Anhaltspunkte' für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen". Dieser Begriff kommt aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz. Nur wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" auf verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen, darf die Behörde Informationen über Personen oder Organisationen sammeln und auswerten.

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Die Methoden, die der Verfassungsschutz bei Prüf- und Verdachtsfällen anwenden darf, sind eingeschränkt: Bei einem Prüffall dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht zur Anwendung kommen. Bei Verdachtsfällen ist das eingeschränkt möglich, V-Leute dürfen allerdings nicht eingesetzt werden.

Darüber hinaus stellen sich nach der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz drei Fragen: Ist die Einstufung der AfD als Prüffall politisch motiviert? Ist die Entscheidung gerechtfertigt? Und wird sie der AfD schaden?

Politisch motiviert?

Für die AfD sind solche Fragen leicht zu beantworten. "Unsere Anhänger wissen, dass der Verfassungsschutz immer mehr zu einem politischen Kampfinstrument gerät", sagte AfD-Chef Alexander Gauland dem "Spiegel" im Dezember. "Eine Beobachtung kann uns deshalb sowohl nutzen als auch schaden."

Richtig ist, dass Politiker gelegentlich fordern, der Verfassungsschutz möge die AfD beobachten. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil tat dies im August, der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg tat es im November - um nur zwei Beispiele zu nennen. Natürlich kann dadurch der Eindruck entstehen, der Verfassungsschutz reagiere auf politischen Druck. Darauf wies Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki von der FDP kürzlich hin: "Ich warne dringend davor, den Verfassungsschutz politisch zu instrumentalisieren", sagte er. "Die Behörde kommt ihrer Aufgabe nach und jede Aufforderung, die AfD zu beobachten, verstärkt deren Opferrolle und Argumente, die anderen Parteien wollten sie mundtot machen."

Aber geht es dem Verfassungsschutz darum, die AfD mundtot zu machen? Noch im März 2018 waren die Leiter der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern bei einer Tagung zu dem Schluss gekommen, derzeit seien "keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Beobachtung der AfD als Partei durch den Verfassungsschutzverbund begründen würden". Eine Änderung dieser Linie zeichnete sich im November ab, als der neue Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags erklärte, das Bundesamt habe "in enger Abstimmung mit den Landesämtern" beschlossen, "möglichst noch in diesem Jahr zu einer fachlichen Einschätzung zum weiteren Umgang mit der Partei AfD zu kommen". Dieser Beschluss fiel bereits im September - da war Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen noch im Amt.

Gerechtfertigt?

Auch die Antwort auf die Frage, ob die Entscheidung gerechtfertigt ist, hängt naturgemäß vom Standpunkt des Betrachters ab. Unplausibel ist die Einstufung der AfD als Prüffall sicher nicht. "Wir stehen in einem Abwehrkampf gegen den Verfassungsschutz, weil der jede blöde Bemerkung von uns notiert", sagte Gauland Anfang Dezember der "Neuen Zürcher Zeitung". Tatsächlich meinte er jedoch, die AfD kämpfe gegen Mitglieder, "die offen nationalsozialistischen Blödsinn verbreiten". Mit anderen Worten: Es gibt sie. Gauland formulierte es so: "Einzelne Irre gibt es immer und diese schließen wir aus."

Ob der Drall zum "nationalsozialistischen Blödsinn" in der AfD sich auf "einzelne Irre" beschränkt oder ein roter Faden der Partei ist - genau das soll der Prüffall zeigen. Unbestreitbar ist, dass die Zahl der "Irren" in der AfD sehr hoch ist. Die Jugendorganisation der AfD hat bereits ihren niedersächsischen Landesverband aufgelöst, weil der zu offen rechtsradikal geworden war. Die Bremer AfD empfahl dem dortigen Landesverband der Jungen Alternative, sich selbst aufzulösen.

Eine Aufstellung des "Tagesspiegel" zeigt, dass AfD-Politiker - wie der Bundestagsabgeordnete Stefan Kreuter - Hitler-Bilder verbreiten oder - wie sein Fraktionskollege Frank Pasemann - den NSU-Prozess als "Schauprozess" bezeichnen. Höcke, der darüber schwadroniert, es sei sicher, dass "am Ende noch genug Angehörige unseres Volkes vorhanden sein werden, mit denen wir ein neues Kapitel unserer Geschichte aufschlagen können", ist Gauland zufolge kein Nazi, sondern ein "Nationalromantiker". Für den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer operiert Höcke dagegen mit Nazi-Jargon - der Thüringer AfD-Landesverband wurde von seiner Behörde daher bereits im September als Prüffall eingestuft.

Und schließlich: Schadet der AfD diese Debatte? In der Partei heißt es, bei den Landtagswahlen im Osten in diesem Jahr seien kaum Nachteile zu erwarten - anders wäre dies wohl im Westen, so die Annahme. Unterm Strich hat Gauland in diesem Punkt sicher recht: Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz könnte der Partei sowohl nutzen als auch schaden.

Quelle: ntv.de

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