Politik

Ex-Bundespräsident eröffnet Anwaltskanzlei Wulff macht sich selbstständig

Christian Wulff wurde von den Korruptionsvorwürfen freigesprochen.

Christian Wulff wurde von den Korruptionsvorwürfen freigesprochen.

(Foto: imago/Joachim Sielski)

Das ehemalige Staatsoberhaupt schaut nach vorne: Christian Wulff wird wieder in seinen Beruf als Anwalt zurückkehren. In Hamburg will er eine eigene Kanzlei eröffnen. Doch auch in seiner alten Partei will der Niedersachse sich wieder engagieren.

Zwei Tage nach seinem Freispruch vor Gericht will Ex-Bundespräsident Christian Wulff in Hamburg seine eigene Anwaltskanzlei eröffnen. Er wird vom 1. März an als selbstständiger Rechtsanwalt arbeiten, wie Wulff auf Anfrage bestätigte. Zeitgleich werde er auch wieder aktives Mitglied in der CDU seiner Heimatstadt Osnabrück. Wulffs Parteizugehörigkeit hatte seit dessen Wahl zum Bundespräsidenten am 30. Juni 2010 geruht. Alle anderslautenden Berichte über seine berufliche Zukunft seien falsch, betonte er.

Nach Informationen des "Spiegel" wird Wulff seine Kanzlei in einem Bürogebäude unweit der Binnenalster in der Hamburger Innenstadt eröffnen. Zudem wolle Wulff auch weiterhin einen Tag in der Woche in seinem Berliner Büro arbeiten. Der 54-Jährige verfügt wie jeder ehemalige Präsident über ein Büro im Bundestag. Laut "Spiegel" plant Wulff zudem bereits Mitte März eine rund einwöchige Reise in die Türkei. Dort sei auch ein Treffen mit Staatspräsident Abdullah Gül geplant.

Wulff hatte bereits vor seiner politischen Karriere in einer Anwaltskanzlei gearbeitet. Er hatte von 1980 bis 1986 an der Universität Osnabrück Jura mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt studiert. Wulff war am Donnerstag in seinem Korruptionsprozess vom Landgericht Hannover frei gesprochen worden.

Offen ist, ob er nach seinem Freispruch Entschädigung geltend macht. "Damit haben wir uns noch nicht beschäftigt", sagte Wulffs Verteidiger Michael Nagel. Entschädigt werden kann Wulff nur für materielle Schäden, die ihm im Zuge des Korruptionsverfahrens entstanden sind - etwa falls die Ermittler bei der Durchsuchung seines Hauses Dinge beschädigt haben sollten, wie ein Sprecher des Landgerichts Hannover erläuterte. Damit Zahlungen fließen, müsste Wulff einen Antrag nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz stellen.

Quelle: ntv.de, fma/dpa

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