Politik

Steuergelder für Lobbyveranstaltung? Wulff will Klärung der Vorwürfe

Wulffs Stern sinkt immer weiter.

Wulffs Stern sinkt immer weiter.

(Foto: dapd)

Er glaubte, die Wahrheit gesagt zu haben. Aber womöglich war doch alles ganz anders. Bundespräsident Wulff will nun selbst wissen, wie der privat organisierte "Nord-Süd-Dialog" seinerzeit finanziert worden ist. Der Staatsgerichtshof in Hannover wird es klären. Denn die niedersächsische SPD will die Wulff-Regierung wegen Parlamentstäuschung verklagen.

Bundespräsident Christian Wulff rechnet damit, dass die Vorwürfe gegen seine frühere Landesregierung in Hannover vom niedersächsischen Verfassungsgericht geprüft werden. Dabei geht es um die Finanzierung der privat organisierten Lobbyveranstaltung "Nord-Süd-Dialog".

Wulff sagte in Berlin: "Wir haben im Landtag gesagt, in diese Veranstaltung ist kein Steuergeld geflossen. Und das nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte jetzt doch Steuergeld hineingeflossen sein, hätten wir dem Parlament gegenüber nicht die Wahrheit gesagt. Das ist ein ernster Vorgang, der zu Recht jetzt vermutlich vom Staatsgerichtshof geklärt werden wird."

SPD plant Individualklage

Tatsächlich wird die niedersächsische SPD in der Affäre um Wulff den Staatsgerichtshof des Landes einschalten. Der ehemalige niedersächsische Innenminister Heiner Bartling will die Regierung des früheren Ministerpräsidenten Wulff wegen Verletzung der Auskunftspflicht und Täuschung des Parlamentes verklagen.

Bartling werde diesen Weg im Rahmen seines individuellen Klagerechts beschreiten, teilt die SPD-Fraktion mit. "Die Klage wird definitiv kommen", betont ein Fraktionssprecher. Eine Zustimmung des Parlamentes dazu sei nicht nötig, weil es sich zum eine Individualklage handele. Andernfalls wäre ein Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig gewesen.

Bartling hatte 2010 im Landtag in Hannover eine parlamentarische Anfrage zum umstrittenen "Nord-Süd-Dialog" gestellt. Nach neuen Erkenntnissen zur Beteiligung des Landes an der Veranstaltung sei nun klar, dass die Landesregierung unter dem damaligen Regierungschef Wulff damals "bewusst falsch und irreführend" geantwortet habe, sagte der Fraktionssprecher.

Bartling bezieht sich bei seiner Klage auf Paragraf 24 der niedersächsischen Verfassung - danach muss die Landesregierung Anfragen von Landtagsmitgliedern vollständig beantworten. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Anfrage nicht richtig beantwortet wurde, hätte die Regierung ihr verfassungsmäßig vorgeschriebenes Auskunftsrecht verletzt.

Mehrheit jetzt gegen Wulff

Angesichts der immer neuen Vorwürfe gegen Wulff und Glaeseker spricht sich erstmals eine Mehrheit der Deutschen für einen Rücktritt des Bundespräsidenten aus. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid gaben 53 Prozent der Befragten an, ein Rücktritt Wulffs wäre für das Ansehen Deutschlands besser. Nur 37 Prozent wollen Wulff weiter im Amt sehen. 55 Prozent der Befragten sind dem Bericht zufolge der Ansicht, Wulff könne dem Amt nicht mehr gerecht werden, 36 Prozent sind anderer Meinung.  

Der Fraktionschef der Linken im Bundestag, Gregor Gysi, legte Wulff einen Rücktritt nahe. Wulff könne sein Amt nicht mehr mit der notwendigen Souveränität ausüben, sagte Gysi. Er sei jetzt abhängig von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). "Das können wir uns nicht leisten", sagte Gysi. Deutschland brauche ein Staatsoberhaupt, das überparteilich sei, gegebenenfalls die Regierung kritisiere und "ein Gesetz, das offenkundig grundgesetzwidrig ist, nicht unterzeichnet".

Ein Verbleib Wulffs im Präsidentenamt sei nur denkbar, wenn dieser seine Souveränität wiederherstelle und alle Fakten auf den Tisch lege, sagte Gysi weiter. Die Kraft dazu habe Wulff aber zurzeit nicht. Wulff steht seit Wochen wegen eines umstrittenen Immobilienkredits, den er während seiner Zeit als Ministerpräsident von Niedersachsen von einem befreundeten Unternehmer annahm, sowie seinem Umgang mit der Affäre in der Kritik.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP/rts

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