Baden-WürttembergErleichterung bei Opfern: Tagesvater muss jahrelang in Haft

Dutzendfach soll ein Tagesvater ihm anvertrauten Kindern sexualisierte Gewalt angetan haben. Wie das Gericht die Taten bewertet hat und ob der Mann überhaupt wieder frei kommt.
Stuttgart (dpa/lsw) - Der Vorsitzende Richter hat das Urteil noch gar nicht fertig gesprochen, da bricht sich die Erleichterung der Opfer-Angehörigen kurz Bahn. Ein Raunen geht durch den Saal, "Gott sei Dank" ruft eine Frau laut aus, kurzer Applaus brandet auf. Wenige Sekunden zuvor hat der Richter den Satz gesagt, den die Angehörigen offenbar hören wollten: "Die Unterbringung in Sicherungsverwahrung wird angeordnet."
Damit kommt ein 53 Jahre alter ehemaliger Tagesvater wohl auf absehbare Zeit nicht mehr auf freien Fuß. Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts über Jahre ihm anvertraute Mädchen und Jungen teils schwer sexuell missbraucht. Die Kammer verurteilte ihn deswegen unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen sowie Herstellung kinderpornografischer Inhalte zu einer Haftstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten.
Der Mann hatte die Vorwürfe am ersten Prozesstag eingeräumt. "Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt", sagte der ehemalige Tagesvater. Das, was er den Kindern angetan habe, könne er nicht mehr gutmachen. Damit habe der Angeklagte seinen Opfern eine Aussage vor Gericht erspart, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.
Kinder zu Hause betreut
Laut Anklage arbeitete der Mann bis zu seiner Festnahme im Oktober 2025 als Tagesvater. In seinem Haus im Rems-Murr-Kreis betreute er zum Schluss acht Kinder, um die er sich teils auch nachts und am Wochenende kümmerte. Mit einigen sei er auch in den Urlaub gefahren, sagte der Richter.
In dem Haus und auf den Urlaubsreisen passierten nach Überzeugung des Gerichts auch die meisten Taten des Mannes. Mindestens seit 2020 habe der Mann in zahlreichen Fällen sexuelle Handlungen an oder vor den von ihm betreuten Mädchen und Jungen vorgenommen. Auch soll er die Kinder aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an ihm zu vollziehen. Die Opfer des Mannes waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 0 und 12 Jahre alt, aber überwiegend Kleinkinder.
Auch soll der 53-Jährige Bilder und Videos, die Missbrauch von Kindern zeigen, erstellt, besessen und geteilt haben. Zudem soll er nichts unternommen haben, dass sein Sohn die Kinder ebenfalls in mehreren Fällen missbrauchte. Insgesamt warf die Staatsanwaltschaft dem Mann 45 Fälle vor. Der Sohn wird laut Staatsanwaltschaft gesondert verfolgt. Die Ermittlungen dauern einem Sprecher zufolge weiter an.
Richter: Vertrauen in "unglaublichem Umfang" ausgenutzt
Für seine Taten habe der Mann das besondere Vertrauensverhältnis zwischen ihm und den Kindern ausgenutzt, sagte der Richter. Dabei habe er eine kriminelle Energie offenbart, die man selten vor Gericht erlebe. Der Mann habe das Vertrauen der Kinder und auch der Eltern nicht spontan ausgenutzt, sondern ganz gezielt, wiederholt und in einem "unglaublichen Umfang".
Nach Überzeugung des Gerichts seien die Taten nicht aus einer Übersprungshandlung oder einer kurzzeitigen Krise begangen worden, sondern aufgrund tief verwurzelter pädophiler Neigungen, erklärte der Richter. Verbunden mit der Persönlichkeit des 53-Jährigen, der die emotionale Nähe zu den Kindern für sein Selbstwertgefühl brauche, gehe man von der höchstmöglichen Rückfallwahrscheinlichkeit aus. Deswegen habe man die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen müssen, sagte der Richter.
Damit dürfte der Mann auf absehbare Zeit nicht mehr auf freien Fuß kommen. Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte, um die Bevölkerung vor Tätern zu schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.
Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als die im regulären Gefängnis. Es muss auch ein größeres Therapieangebot geben. Regelmäßig muss geprüft werden, ob die Sicherungsverwahrung noch erforderlich ist.
Schlussstrich für die Familien der Opfer?
Der Verteidiger des Mannes sagte, man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann beraten, ob man Revision einlege. Der Anwalt einiger Opferfamilien sagte, er hoffe, dass das Urteil vom Angeklagten so angenommen werde. Dann könne zumindest in juristischer Hinsicht ein Schlussstrich gezogen werden - auch wenn das nur ein kleiner Teil der Aufarbeitung für die Betroffenen sei.
Für die Opfer des Mannes können die Taten nach Ansicht einer Expertin noch viele Jahre nachwirken. Nicht immer sei eine Therapie nötig, so Kerstin Heilmann, die Betroffene sexualisierter Gewalt in Pforzheim und im Enzkreis berät und Vorstandsmitglied der Landeskoordinierung spezialisierter Fachberatung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ist. Sexualisierte Gewalt bestimme nicht zwangsläufig das gesamte Leben eines Kindes.
Die Folgen und Reaktionen seien aber sehr unterschiedlich und individuell, erklärte Heilmann. Manche Betroffene zeigten unmittelbare Reaktionen, andere erst später, wenn sie das Geschehen einordnen könnten. Manchmal zeigten sich Folgen auch erst im Erwachsenenalter, etwa in Schwierigkeiten, Beziehungen zu führen, oder in Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit.