Baden-WürttembergWarum ein Warnstreik Spielbanken teilweise lahmlegen kann

Mehr als 500 Beschäftigte fordern bessere Konditionen. Der Streik könnte die Gäste und vielleicht auch die Gewinne des Landes treffen. Welche Forderungen Verdi stellt und was das für Spieler bedeutet.
Stuttgart (dpa/lsw) - Besucher der Spielbanken in Baden-Baden, Stuttgart und Konstanz können am Samstag nur eingeschränkt ihr Geld beim Glücksspiel loswerden oder Gewinne einheimsen. Die Gewerkschaft Verdi ruft die Beschäftigten des Landesbetriebs zum ersten Warnstreik in der Unternehmensgeschichte auf, wie Landesvorsitzende Maike Schollenberger in Stuttgart mitteilte.
"Es ist absolut in Ordnung, dass die Spielbanken für das Land Baden-Württemberg eine kleine, aber feine Cashcow sind. Die Beschäftigten sind es nicht", so Schollenberger. Es sei irritierend, wenn eine Landestochter alle Tarifverträge kündige, anstatt wie bisher sozialpartnerschaftlich für beide Seiten faire Kompromisse zu suchen.
Der Warnstreik soll am Samstag am Nachmittag starten und bis Betriebsende am frühen Sonntag gehen. Es werde mit erheblichen Auswirkungen auf den Spielbetrieb gerechnet, teilte die Gewerkschaft mit. Hingegen teilte das Landesunternehmen mit: "Der Spielbetrieb ist am Samstag trotz des angekündigten Streiks in allen drei Häusern gemäß Glücksspielstaatsvertrag voraussichtlich gewährleistet."
Der Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Spielbanken, Tobias Wald, erklärte, das Unternehmen strebe wie in allen bisherigen Verhandlungen mit Verdi weiter eine zeitnahe, faire und zukunftsorientierte Lösung an. "Umso mehr bedauern wir den angekündigten Warnstreik."
Der Arbeitgeber hatte nach Angaben von Verdi im September 2025 alle Tarifverträge gekündigt, darunter auch die betriebliche Gesundheitsförderung und den Altersvorsorgetarifvertrag. In zwei Gesprächsrunden zum ausgelaufenen Gehaltstarifvertrag sei es nicht gelungen, ein Ergebnis zu erzielen. In den drei Spielbanken arbeiten über 500 Beschäftigte. Verdi fordert in der laufenden Tarifrunde einen Sockelbetrag von 350 Euro plus drei Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2026.