BayernFreie Wähler verhindern Gender-Regelung in Hochschulgesetz

Das Thema Gendern erhitzt manche Gemüter oft mehr als die aktuelle Hitze. Nun gibt es eine bemerkenswerte Nicht-Nachricht. Und einen Punktsieg für die Freien Wähler - nicht aber für Hubert Aiwanger.
München (dpa/lby) - Das bayerische Hochschulgesetz bleibt nach einem Veto der Freien Wähler ohne eine neue explizite Vorschrift zum Thema Gendern in Prüfungen oder Hausarbeiten. Damit setzte sich die kleine Koalitionsfraktion gegen den großen Regierungspartner CSU durch. Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) gibt sich allerdings gelassen.
Das Ministerium hatte in das sogenannte Hochschulinnovationsgesetz einen Passus einfügen wollen, wonach die Verwendung von spezieller Gender-Schreibweise in Prüfungen oder Hausarbeiten "weder gefordert noch in irgendeiner Form zum Gegenstand der Bewertung gemacht werden" darf.
Blume: Wollten die Studierenden schützen
"Wir wollten den Studierenden nicht vorschreiben, wie gesprochen und geschrieben werden muss. Im Gegenteil: Wir wollten die Studierenden davor schützen, dass jemand von ihnen Dinge verlangt, die mit der amtlichen deutschen Rechtschreibung nichts zu tun haben", sagte Blume der Deutschen Presse-Agentur in München zur Begründung. Es habe immer wieder Fälle gegeben, mit denen sich Studierende ans Ministerium gewandt hätten.
Bei den Freien Wähler regte sich allerdings Widerstand. Zwar nicht bei Parteichef und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der allzu gerne gegen das Gendern wettert. Wohl aber innerhalb der Landtagsfraktion - die sich dann mit großer Mehrheit gegen die Aufnahme der Regelung ins Gesetz aussprach.
Streibl: Sehen das Problem nicht
"Wir sehen das Problem nicht. Deshalb braucht es dafür auch keine Regelung im Gesetz. Sonst hätten wir ohne Not wieder eine Diskussion aufgemacht, die eigentlich nur eine Geisterdebatte ist", sagte Fraktionschef Florian Streibl.
Studierendenvertretungen mehrerer bayerischer Hochschulen hatten, als die Debatte vor zwei Jahren geführt wurde, ebenfalls argumentiert, sie hätten noch nie mit Beschwerden zu einem "Genderzwang" zu tun gehabt. Blume wies die Kritik damals entschieden zurück und kündigte eine Klarstellung im Gesetz an.
Genau die kommt nun nicht. Er habe nun nicht länger warten wollen, bis der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet wird, weil darin viele andere wichtige Dinge enthalten seien, erklärte Blume. Als Beispiele nannte er das Thema KI oder den Kampf gegen Antisemitismus an Hochschulen. Tatsächlich beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf am Dienstag - ohne die Gender-Regelung.
Genderverbot für Behörden und Schulen bleibt
Es bleibt aber beim Genderverbot für bayerische Behörden, für Schulen und Hochschulen - dort aber eben nur für die Verwaltungen. Seit April 2024 dürfen also beispielsweise keine Gender-Sonderzeichen mehr in offiziellen Schreiben verwendet werden. Weiterhin erlaubt sind die männliche und weibliche Form, also etwa Schülerinnen und Schüler. In der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es: "Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig." Für Wissenschaftler und Studierende gilt das Genderverbot freilich nicht - für die gilt die Freiheit von Forschung und Lehre.