BayernLandtag uneins über Sexualkundeunterricht an Grundschulen

Den eigenen Körper verstehen und ein respektvolles Miteinander lernen: Das soll im Sexualkundeunterricht in Grundschulen vermittelt werden. Aber von wem am besten? Da gehen die Meinungen auseinander.
München (dpa/lby) - Sexualkundeunterricht an Bayerns Grundschulen muss von Lehrkräften durchgeführt werden. Externe Anbieter dürfen den Unterricht nicht ergänzen. Nach einer entsprechenden Mahnung des Kultusministeriums zu Schuljahresbeginn wies der Bildungsausschuss des Landtags nun rund 50 Petitionen von Eltern ab, die die Einbeziehung externer Anbieter für den Sexualkundeunterricht in der vierten Klasse wünschten. Allerdings gingen die Meinungen im Ausschuss auseinander, was für die Kinder die beste Lösung wäre, ganz unabhängig von der vom Ministerium vertretenen Rechtslage.
Ausschussvorsitzende: Werden uns das noch einmal anschauen
CSU, Freie Wähler und Grüne stimmten letztlich für die Abweisung der Petitionen - im Gegensatz zu SPD und AfD. Die Ausschussvorsitzende Ute Eiling-Hütig (CSU) betonte aber auch, sie sei mit der Entscheidung, die Petitionen abzuweisen, "im Grunde nicht einverstanden und auch nicht zufrieden und nicht glücklich". Dies sei jedoch aus rechtlichen Gründen unvermeidbar. Sie glaube, dass es für Kinder leichter sein könne, einer Person von außen und nicht der Lehrkraft Fragen zu stellen, die einem vielleicht peinlich sind. Eiling-Hütig machte deshalb deutlich, dass sie noch viel Diskussionsbedarf sieht: "Wir werden uns das noch einmal genau anschauen."
In einem Schreiben an alle Grundschulen zu Beginn des Schuljahres hatte das Kultusministerium noch einmal explizit darauf aufmerksam gemacht, dass die Einbeziehung externer Anbieter für die Sexualerziehung nicht möglich ist. Das Ministerium verwies auf entsprechende Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen aus dem Jahr 2016. Dort wird lediglich für weiterführende Schulen der Einsatz externer Experten für möglich erklärt - was laut Ministerium bedeutet, dass dies an Grundschulen untersagt ist.
Ministerium hält an Regelung fest
Das Ministerium betont, damit sei sichergestellt, "dass die Verantwortung in diesem sensiblen Bereich bei der Klassenlehrkraft bzw. bei der Lehrkraft für das Fach Heimat- und Sachunterricht liegt, die als verlässliche Bezugsperson jedes Kind gut kennt und ein entsprechendes Vertrauensverhältnis aufgebaut hat".
Fakt ist, dass es in den vergangenen Jahren Tausende Workshops externer Experten an Grundschulen gab - im Ausschuss war allein von 19.000 Einsätzen eines einzigen Anbieters ("My Fertility Matters"/MFM) die Rede. Mehrere Abgeordnete betonten nun, die Ausschussentscheidung solle keine Wertung des guten Angebots von MFM und kein Urteil über dessen Qualität sein. Es sei aber aufgrund der Rechtslage nicht möglich, nun weiter daran festzuhalten.