BayernNötigung? Aussage gegen Aussage im Halemba-Prozess

Vor Gericht erzählt ein Freund Halembas vom gemeinsamen Verhältnis. Von Einschüchterungsversuchen seitens des AfD-Politikers will er nichts wissen. Die Ermittler hatten einen anderen Eindruck.
Würzburg (dpa/lby) - Im Prozess gegen den AfD-Landesabgeordneten Daniel Halemba haben Zeugen von ihren recht unterschiedlichen Eindrücken von der Vernehmung eines Mitbeschuldigten des AfD-Politikers berichtet.
Ein angeblich von Halemba und einem Mitangeklagten genötigter Burschenschafter widersprach der Darstellung der Anklage, er sei genötigt worden. Er sei nicht eingeschüchtert gewesen durch den Politiker und den mitangeklagten 29-Jährigen, sagte der Student (24) vor dem Amtsgericht Würzburg. Vielmehr hätten die Ermittler ihn bei seiner Vernehmung unter Druck gesetzt.
Ermittlerin spricht von Angst
Die Oberstaatsanwältin, die den Studenten als Mitbeschuldigten im Oktober 2023 vernahm, sagte hingegen vor Gericht als Zeugin, der junge Mann habe ihr von Angst berichtet, Mitbeschuldigte könnten von seiner Aussage bei den Ermittlern erfahren. "Er war bleich, er hat gezittert, er hat auch in der Stimme gezittert. Er war komplett fahrig."
Anklage spricht von Nötigung
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatten die Angeklagten im Herbst 2023 den Studenten in einem Ermittlungsverfahren gegen Halemba und weitere Burschenschafter vor seiner geplanten Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Würzburg genötigt, in ihrem Sinne auszusagen.
Halemba, der 29-Jährige und der nun vor Gericht befragte Zeuge waren damals Mitglieder der Würzburger "Burschenschaft Teutonia Prag". Im September 2023 hatten Polizisten das Verbindungshaus durchsucht, weil es den Verdacht gab, dort könnten sich Gegenstände mit Kennzeichen der Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) befinden. Alle drei Burschenschafter und weitere wurden damals als Beschuldigte geführt.
Halemba sagt nichts zu den Vorwürfen
Halemba steht seit vergangener Woche wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchter Nötigung vor der Jugendkammer. In dem Prozess haben sich bisher weder der 24-Jährige noch seine Verteidiger zu den Vorwürfen eingelassen. Bei einem Teil der mutmaßlichen Taten soll Halemba Heranwachsender gewesen sein.
Der Landtagsabgeordnete hatte vor der Verhandlung alle Vorwürfe zurückgewiesen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Zeuge: Wurde nicht genötigt
Der angeblich genötigte Burschenschafter schilderte dem Gericht schließlich seine Vernehmung bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Ermittlerinnen hätten ihn gefragt, ob er genötigt werde: "Ich habe mehrmals gesagt, dass das nicht der Fall wäre."
Er sei in die Vernehmung gegangen mit der Haltung, er werde keine Aussage machen. Weil ihm aber mit einer Razzia in seiner Wohngemeinschaft gedroht worden sei, habe er dann doch Fragen beantwortet. "Das war nicht aus freien Stücken", sagte der 24-Jährige.
Oberstaatsanwältin hatte Verdacht einer Nötigung
Die Oberstaatsanwältin, die ihn damals vernahm, widersprach dem - es sei keine öffentlichkeitswirksame Wohnungsdurchsuchung angedroht worden. Vielmehr habe sie bei der Vernehmung den Eindruck gehabt, dass der Student Opfer einer Nötigung sein könnte. Auf die Frage, ob er Angst vor Halemba habe oder vor körperlichen Repressalien, habe der Student gesagt, er mache dazu keine Angaben.
Der Angeklagte Halemba sprach während der Zeugenaussage der Oberstaatsanwältin permanent dazwischen. Auf die Äußerung der Vorsitzenden Richterin Gudrun Helm, er sei hier nicht im Landtag und solle sich ruhig verhalten, sagte der AfD-Politiker: "Es ist so schwer zu sitzen und sich solche Lügen anhören zu müssen."
Verhörsituation simuliert
Drei Tage vor der Vernehmung im Oktober 2023 hatte der als Zeuge geladene Student nach eigener Aussage überraschenden Besuch von dem 29 Jahre alten Angeklagten und einem weiteren Burschenschafter - womöglich sei auch Halemba dabei gewesen, aber daran könne er sich nicht mehr erinnern. In dem ein- bis zweistündigen Treffen hätten sie lautstark eine Verhörsituation nachgespielt, um ihn auf die geplante Vernehmung im Justizzentrum Würzburg vorzubereiten.
Eine Mitbewohnerin des Zeugen hatte später nach Gerichtsangaben den Ermittlern erzählt, sie hätte dieses angeblich simulierte Verhör als laut und bedrohlich empfunden: "Du machst keine Aussage!", soll jemand sehr laut gesagt haben, wie Richterin Helm aus der Ermittlungsakte vortrug. "Die Zeugin war sich ziemlich sicher, dass Sie eingeschüchtert wurden", sagte Helm zu dem Studenten.
Der junge Mann ist nach eigenen Worten nach wie vor gut mit Halemba und dem Mitangeklagten befreundet. Dass er bei Polizei und Staatsanwaltschaft damals nicht aussagen wollte, sei auch im Sinne der Angeklagten gewesen. "Ich war auf einer Linie mit den beiden Beschuldigten."
Inhalt der Vernehmung unbekannt
Die Mutter des befragten Zeugen sagte vor Gericht, sie habe den Eindruck gehabt, nach dem Besuch der Burschenschafter in der WG ihres Sohnes habe sich dieser entschieden, nicht mehr gegenüber den Ermittlern auszusagen. "In seiner Burschenschaft war die Meinung, dass er am besten keine Aussage macht", sagte die 62-Jährige.
Ob der 24-Jährige bei seiner polizeilichen Vernehmung überhaupt etwas gesagt hat, dass sie damaligen Beschuldigten der Studentenverbindung belasten könnte, blieb vor Gericht unklar.