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BayernORH: Entgeltabrechnungen von Staatsbediensteten fehlerhaft

21.12.2022, 14:48 Uhr
Der-Bayerische-Oberste-Rechnungshof-ORH
(Foto: picture alliance / dpa/Archivbil)

München (dpa/lby) - Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) beklagt hohe Fehlerquoten bei der Eingruppierung und damit bei der Bezahlung von staatlichen Tarifbeschäftigten. Einer statistischen Hochrechnung zufolge könnten im Jahr 2019 mindestens 7 Prozent und im Jahr 2020 mindestens 3,5 Prozent aller Entgeltabrechnungen fehlerhaft sein. Das teilte der ORH am Mittwoch in München mit.

Der ORH bezieht sich dabei auf die Prüfung von jeweils 400 Einzelfällen in den beiden Jahren. Allein in diesen Fällen seien 625.000 Euro beziehungsweise 210.000 Euro zu viel ausbezahlt worden. In einem Fall habe sich eine falsche Eingruppierung über die Jahre hinweg zu einer "Überzahlung" von 84.000 Euro summiert, so der ORH. In manchen Fällen könnte es auch zu "Minderzahlungen" gekommen sein.

Das Finanzministerium unterstrich, dass die vom ORH hochgerechnete Fehlerquote aber nicht repräsentativ sei, sondern auf einer Stichprobe von 400 aus mehr als 130.000 Fällen beruhe. Das entspreche einer Quote von lediglich 0,3 Prozent.

Die meisten Fehler wurden laut ORH bei der Eingruppierung und der Stufenfestsetzung gemacht. Viele Arbeitsverträge hätten aber auch unwirksame Befristungen oder ähnliches enthalten, was sich im Streitfall zum Nachteil des Freistaats auswirken könne, heißt es. Es sei "essenziell, die unakzeptablen Fehlerquoten durch geeignete verwaltungsinterne Gegenmaßnahmen deutlich zu senken", so der ORH.

Beim Freistaat sind laut ORH in Summe rund 130.000 staatliche Tarifbeschäftigte tätig. Sie erhalten insgesamt Bezüge in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro jährlich. Dem ORH-Papier zufolge sind 400 Behörden für die Personal- und Stellenverwaltung zuständig.

Dem Finanzministerium nach sollen interne Prozesse fortlaufend optimiert werden. Hinweise des ORH als wichtigem Ratgeber würden "selbstverständlich geprüft und ernst genommen". Anregungen des ORH würden aufgegriffen und zusätzliche Fort- und Weiterbildungen im Bereich des Tarifrechts angeboten.

Eine weitere Vereinfachung des im Jahr 2006 neugestalteten Tarifrechts könne nur zusammen mit den Gewerkschaften und im Verbund mit den anderen Ländern erreicht werden, so das Finanzministerium.

Quelle: dpa

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