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Berlin & BrandenburgAbgeordnetenhaus beschließt Rahmen für Vergesellschaftungen

12.03.2026, 16:49 Uhr
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(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Ein neues Gesetz regelt, dass Vergesellschaftungen in Berlin möglich sind. Die Wirtschaft wertet das als fatales Signal und warnt vor einer Enteignungsdebatte.

Berlin (dpa/bb) - Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz beschlossen. Das Gesetz legt fest, dass "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" unter bestimmten Bedingungen in Gemeineigentum überführt werden können.

Voraussetzung ist, dass das dem Gemeinwohl dient und vor allem dazu, ein "allgemeines Versorgungsinteresse" breiter Schichten der Bevölkerung an Gütern und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Das könnte beispielsweise auf Energieversorger oder Krankenhäuser zutreffen.

Vergesellschaftungen müssen laut Gesetz verhältnismäßig sein und sind nur gegen eine angemessene Entschädigung zulässig. Das Gesetz tritt erst in zwei Jahren in Kraft. Die Koalition will es zuvor vom Verfassungsgericht überprüfen lassen.

Antwort auf Volksentscheid

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vergesellschaftungsrahmengesetz gilt als Antwort von CDU und SPD auf den erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne im Jahr 2021. Damals hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt.

Die Initiatoren des Volksentscheids bezogen sich auf Artikel 14 des Grundgesetzes, der Enteignungen gegen Entschädigung zum Wohle der Allgemeinheit zulässt. Das nun beschlossene Berliner Gesetz setzt nach Angaben der Koalition hingegen einen Rahmen für Vergesellschaftungen von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln im Sinne des Artikels 15 Grundgesetz.

Reizwort Enteignungen

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner hatte schon bei der Einbringungen des Rahmengesetzes erklärt, dass es keine Enteignung großer Wohnungsbestände vorsehe. Eigentum sei durch die Verfassung geschützt.

Die Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin, Manja Schreiner, kritisierte den Parlamentsbeschluss. "Auch wenn das Rahmengesetz selbst keine unmittelbaren Eingriffe ermöglicht und frühestens in zwei Jahren in Kraft tritt – allein die Debatten über Enteignungen senden ein fatales Signal an den Wirtschaftsstandort", erklärte sie.

"Damit geraten genau jene Faktoren unter Druck, die für die Berliner Wirtschaft und private Investitionen entscheidend sind: der Schutz von Eigentum, Planungs- und Rechtssicherheit sowie die Verlässlichkeit wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen."

Quelle: dpa

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